bookmark_borderPolizeigewalt nach Kundgebung gegen Polizeigewalt

Zum Prozess gegen die 3 Heinis am 15.08.2019

Im Herbst 2017 fand nach dem G20 Gipfel in Hamburg am Heinrichplatz eine Kundgebung gegen Polizeigewalt statt. Nachdem die Teilnehmerinnen durch die Polizei gewaltsam von der Straße eräumt wurden, sind drei Aktivistinnen wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichem Angriff, Landfriedensbruch und Körperverletzung angeklagt. Am Donnerstag den 15.08.2019 findet um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Turmstraße 91, 10559 Berlin eine Kundgebung zum zweiten der drei Prozesse statt. Der Prozess selber beginnt um 10 Uhr im Sicherheitsraum B 129, solidarische Prozessbegleitung ist erwünscht.

Die Kundgebung am Heinrichplatz richtete sich gegen Polizeigewalt, gleichzeitig hat dort weitere Gewalt durch die Berliner Polizei stattgefunden. Durch das gewaltvolle Vorgehen der Polizei müssen sich nun drei Aktvist*innen mit Gerichtsverfahren herumschlagen. Die Prozesse sind weitere Beispiele für die Folgen der Verschärfungen der §§ 113 und 114, Widerstand und Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Diese noch kurz vor dem G20 Gipfel umgesetzte Verschärfung und die Verschärfungen der Landespolizeigesetze reihen sich ein in ausufernde polizeiliche Befugnisse und entgrenzte Kontrolle staatlicher Gewalt.

Aktivist*in Oskar dazu: „Der Prozess steht in Solidarität mit Gefangenen und Betroffenen der ausufernden staatlichen Repression. In Hamburg wurden am zweiten Jahrestag drei Personen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, Brandstiftungen geplant zu haben. Auch sonst ruhen Staatsschutz und -anwaltschaft nicht. Im Zuge des polizeilichen Vorgehens am Rondenbarg während des G20 kündigte die Staatsanwaltschaft zuletzt an, die Verfahren von etwa 100 Beschuldigten zu bündeln. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern. Für eine Gesellschaft ohne Knäste!“

bookmark_borderMedizinische Behandlung und Freiheit für Leonard Peltier, Jalil Mumtaqim und Mumia Abu-Jamal!

Kundgebung am Samstag, 14.09.2019, 15 Uhr, vor der US Botschaft in Berlin

Im September 2019 wird der indigene Aktivist Leonard Peltier 75 Jahre alt – mehr als die Hälfte seines Lebens hat er in Knästen der US Regierung verbracht. In einem manipulierten Verfahren wurde er ohne Beweise abgeurteilt. An den angeblichen Mord zweier FBI Beamten glauben nicht einmal seine ehemaligen Ankläger oder ein ehemaliger US Justizminister. Peltier sitzt in Haft, weil er bis heute zu einer kämpfenden Community gehört, die versucht, mit und nicht gegen die Natur zu leben.

In der rassistischen Gesellschaftsordnung der USA wird bis jetzt keine Verantwortung für den Genozid an der indigenen Bevölkerung übernommen. Projekte wie die Black Snake Ölpipeline machen deutlich, dass Menschenleben und Ökologie keine Bedeutung haben, wenn es um Rendite für Konzerne geht. 2016 in Standing Rock haben Tausende ein deutliches Zeichen gegen die staatliche Gewalt und die kapitalistische Zerstörungswut gesetzt (#NODAPL), und die Freilassung des lebensgefährlich erkrankten Aktivisten Leonard Peltier gefordert, der seit 1976 in Haft ist. Er weiß, dass er nur noch wenig Zeit hat. Er will sie nicht bis zum letzten Augenblick im „Eisenhaus der Weißen“ verbringen.

Ähnlich geht es derzeit auch den afroamerikanischen Gefangenen Jalil Muntaqim und Mumia Abu-Jamal.

Leonard Peltier, Jalil Muntaqim, Mumia Abu-Jamal … FREE THEM ALL!

Kundgebung vor der US Botschaft, Pariser Platz 2/Brandenburger Tor, U55-Brandenburger Tor, Bus 100, am Samstag, 14.09.2019, 15 Uhr

bookmark_border§129 – Das Ende einer antifaschistischen Fahrradtour

Stellungnahme von Repressionsbetroffenen der Fahrradtour gegen den Heßmarsch 2017

Am 19. August 2017 wollten ca. 40 Personen per Fahrrad zu den Protesten gegen den Neonaziaufmarsch in Spandau fahren. Die Fahrt endete nach ein paar hundert Metern in einem Polizeikessel. Erster Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Später hieß es, ein AfD-Stand am Wegesrand sei umgekippt worden – es habe Auseinandersetzungen gegeben. Zweiter Vorwurf: Landfriedensbruch. Die Personalien wurden aufgenommen, Kleidung durchsucht, Antifa-Sticker und Kartenmaterial beschlagnahmt und Fotografien angefertigt. Danach konnte die Fahrt nach Spandau fortgesetzt werden, wo die Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch im vollem Gange waren. Das Amtsgericht Tiergarten befand im April 2019 Teile der Polizeimaßnahme als rechtswidrig.

Fast zwei Jahre später erfuhren einige der Betroffenen über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister, dass ein dritter Vorwurf wegen dieser Fahrradtour im Raum steht: Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit besonders schwerem Landfriedensbruch.

Bis heute ist keines der Verfahren eingestellt, nur wenige wissen von den Verfahren gegen sie.

weiterlesen beim Berliner Bündnis gegen Rechts


bookmark_borderProzess gegen Antifaschistin wegen Hess-Marsch 2018 – Prozesserklärung

Am vergangenen Donnerstag begann ein Strafprozess gegen eine junge Antifaschistin wegen der Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch im letzten Jahr. Ihr wird vorgeworfen, sich in einer Menschen-Blockade (kurzzeitig) vermummt zu haben, als Neonazis vorbeigeführt wurden. Im Anschluss wurde sie von der Polizei unter massiver Gewaltanwendung festgenommen. Aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen sah sich die Polizei gezwungen einen Widerstand gegen Polizeibeamte (§113) zu konstruieren. Das Berliner Bündnis gegen Rechts hatte zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen und so begann die Hauptverhandlung in einem bis auf den letzten Platz von Unterstützer*innen gefüllten Saal, nachdem die Genossin ein Einstellungsangebot des Gerichts kurz vor Prozessbeginn ausgeschlagen hatte. Eine Polizist wurde als Zeuge vernommen und eierte wie üblich herum, soweit nichts Besonderes. Besonders war allerdings die Prozesserklärung der Angeklagten, die in Presse Beachtung gefunden hat und die wir nachstehend dokumentieren. „Am Ende ihrer Ausführungen brandete auf den Zuschauerbänken im Saal Beifall auf, der durch Jubel vor der Tür seitens der solidarischen Mitstreiter erwidert wurde“, so ein Pressebericht.

Presseerklärung Berliner Bündnis gegen Rechts vom 22.07.2019

„Offensiv gegen Heß und Polizei“ (taz vom 25.07.2019)

„Wenn Polizisten Zeugen sind“ (junge Welt vom 27.07.2019)

Der Prozess wird am 01.08.2019 um 15 Uhr fortgesetzt. Erscheint wieder zahlreich im Amtsgericht Tiergarten, um die Genossin zu unterstützen. Wegen des großen Andrangs wird vielleicht in einem anderen Saal verhandelt, achtet auf Ankündigungen hier.

„Die Nähe von staatlich bezahlten Gewalttäter*innen zum Faschismus ist auch in Demokratien … kein Einzelfall“

Prozesserklärung vom 25.07.2019

Der mir vorgeworfene Straftatbestand des Widerstandes ist mehr als offensichtlich Teil einer Repressionsstrategie und öffnet unverhältnismäßigem, willkürlichem, gewaltvollem und auch unsanktioniertem Vorgehen der Polizei Tür und Tor. 
 
Polizei und Staatsanwaltschaft sind bei Protesten politische Akteure. Die Polizei belässt es nicht bei der brutalen Räumung von Sitzblockaden, sondern führt ihre Bekämpfung des linken Protests mit Hilfe der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal fort.

Durch den schwammig formulierten Paragraphen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist es ihnen ein Leichtes, im Nachhinein beliebige oder unliebsame Personen mit einem Strafverfahren zu belasten, um diese oder andere Personen, die bereit sind Nazi-Aufmärsche zu blockieren abzuschrecken.

Um die ohnehin niedrigen Beweishürden zu nehmen, wird sich regelmäßig unter Polizei-Kolleginnen abgesprochen und eine sogenannte „Zeuginnenaussage“ erfunden.

Dass sich insbesondere Polizeizeuginnen vor Gericht trotz ihrer eigens dafür besorgten Schulung widersprechen, ist bei kaum einer Verurteilung ein Problem und Erinnerungslücken und Widersprüche von polizeilichen Belastungszeuginnen werden durch Gerichte bereitwillig hingenommen. 
 
Im Folgenden möchte ich gerne darauf eingehen, warum eine Polizei mit einem strukturell rechten Problem in Verfahren gegen linke Proteste ein eigenes Interesse verfolgt oder gar lügt.
 
Am 18. August 2018 trafen sich etwa 700 Neonazis für einen Gedenkmarsch zur Glorifizierung des NS-Kriegsverbrechers Rudolf-Heß in Berlin. Dies gelang ihnen wohl vor allem durch die tatkräftige Unterstützung der Polizei, die mit 2.300 Polizist*innen aus dem ganzen Bundesgebiet im Einsatz war. Nazis wurden von Spandau nach Mitte begleitet und dann durch die halbe Stadt eskortiert. Und trotz des Repressionsapparats und dem Ortswechsel war der antifaschistische Widerstand groß. 
 
Der Heß-Marsch und die Kooperation zwischen Nazis und deutscher Polizei haben Tradition. Während die faschistischen Gruppen Ende der Achtziger und Anfang der Neunziger Jahre noch am Grab von Rudolf Heß in Wunsiedel aufmarschierten, nahmen Gegenproteste, wie die Kampagne „NS-Verherrlichung stoppen!“ Fahrt auf. Die Proteste zeigen Wirkung und sind so stark, dass der Staat sich gezwungen sieht, aktiv zu werden. Seit 2005 war es den Nazis durch einen neu eingeführten Paragraphen nicht mehr möglich in Wunsiedel selbst aufzumarschieren.
 
Neben den sogenannten „Trauermärschen“ in Dresden folgte eine kurze Zeit der trügerischen Ruhe.  Seit 2017 mobilisieren nun bundesweit Nazis nach Berlin-Spandau, dem Todesort von Heß.

Wer das nicht hinnehmen will und sich den Faschistinnen in den Weg stellt, wird geschlagen, kriminalisiert und abtransportiert. Es wird erneut deutlich: Staat und Nazis arbeiten buchstäblich Hand in Hand.   Und das nicht nur in der Möglichmachung faschistischer Aufmärsche:   Selbst die Berliner Gewerkschaft der Polizei, in deren Vorstand bis 2015 mit Kriminalkommisar Steve Feldmann mindestens ein Rechtsextremer war, räumt ein, dass viele Polizistinnen die rechtsextreme AfD wählen, und dass die Partei weite Teile des GDP-Programmes übernommen habe.  In keiner Bundestagfraktion gibt es so viele Polizist*innen wie in der AfD. 

Für diese rassistische Grundstimmung in der Polizei macht der Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei, „die fehlende Transparenz in Flüchtlingsfragen“ verantwortlich. Das ist genau derselbe Euphemismus, mit dem die AfD und die Besorgten Bürger ihren Rassismus zu verstecken versuchen.
  
Auch bei der Polizei bleibt es nicht nur bei Worten. Auf Hetze folgen Taten. 

Die Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt dokumentiert regelmäßig Fälle, in denen Berliner Polizistinnen gegenüber genau denselben Menschen wie Nazis gewalttätig werden. Meistens, ohne jemals Strafe fürchten zu müssen. Warum auch? Vom Berliner Staatsschutz wurde bekannt, dass sich dort niemand daran stört, wenn Polizistinnen in der internen Kommunikation faschistische Grußformeln benutzen. Dieselbe Polizei-Abteilung steht derzeit öffentlich sogar in der bürgerlichen Presse in der Kritik, weil Beamte „privat“ Morddrohungen an linke Aktivistinnen und Anwältinnen verschickten, und dafür sorgten, dass linke Hausprojekte statt dem Attentäter Anis Amri observiert wurden. Bei einem Brandanschlag auf einen linken Lokalpolitiker in Berlin-Neukölln hatten Observationseinheiten genügend Informationen um die Nazis frühzeitig zu stoppen. Sie taten es nicht.
 
Auch bundesweit haben sich in letzter Zeit Cops beim Nazi-Sein erwischen lassen. 
 
In Hessen verschicken Polizistinnen unter dem Namen „NSU 2.0“ Morddrohungen an Anwältinnen und Betroffene von rechter Gewalt und hissen die Bundes- und Hessenflagge vor einer Polizeistation am Holocaust-Gedenktag absichtlich kopfüber. 
 
In Schleswig-Holstein werden regelmäßig nicht ins deutsche Weltbild passende Rekrutinnen mit rassistischen und sexistischen Drohungen aus der Ausbildung gemobbt.   In Mecklenburg-Vorpommern waren Beamte des SEKs damit beschäftigt, Munition und Waffen im großen Stil zu klauen, und zusammen mit weiteren Polizistinnen, Soldatinnen und einem Richter Todeslisten anzulegen und Massaker an Menschen, die ihrem menschensfeindlichen Weltbild nicht entsprechen oder entgegnen zu planen.    In Sachsen-Anhalt sind sie schon einen Schritt weiter: Hier schlugen Polizistinnen Oury Jalloh in einer Polizeizelle tot und setzen seinen Leichnam zur Spurenverwischung in Brand.
 
Todeslisten, Leichensäcke, Löschkalk, Nordkreuz, Prepper, Morddrohungen, Faschistenaufmärsche,– Ja klar, alles Einzelfälle, denn die Polizei hat ja kein Nazi-Problem. 
 
Die Nähe von staatlich bezahlten Gewalttäterinnen zum Faschismus ist auch in Demokratien unangenehme Realität und sicherlich kein Einzelfall.    Und es bleibt dabei – solange es den beruflichen Tätigkeiten desder Polizistin inbegriffen ist, der Gesetzeslage entsprechend Abschiebungen zu vollziehen, Wohnungslose von öffentlichen Plätzen zu vertreiben, rassistische Kontrollen durchzuführen, Mieterinnen aus ihren Wohnungen zu räumen, ab und zu mal eine X-beliebige Person aus nichtigen Gründen zu erschießen oder eben Nazi-Aufmärsche durchzusetzen, kurzum: eine menschenfeindliche Ordnung zu hüten und aufrechtzuerhalten-solange bleibt unser Widerstand gegen ein System der Ausbeutung und Unterdrückung oft auch eine Konfrontation mit ihnen. 
 
Der Kampf gegen die Verhältnisse wird sich nicht durch Gesetze und auch nicht durch Verurteilungen aufhalten lassen.

Wir werden weiterkämpfen – und dieses Jahr dann erst Recht!

bookmark_borderVeranstaltung zum Jahrestag des Indymedia-Verbots am 13.08.2019

Das Verbot des Onlineportals Indymedia Linksunten war ein gezielter Schlag gegen die Linke in Deutschland. Diese Repression gegen linke, internationalistische Medien ist nichts Neues. Bei Gipfelprotesten hat die Polizei Indymedia-Center gestürmt, Ausrüstung zerstört, Medienaktivist*innen verfolgt, Falschmeldungen verbreitet und die Berichterstattung über Soziale Medien beeinflusst. Was bedeutet das für eine unabhängige Berichterstattung im internationalen Kontext?

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bookmark_borderJugendwiderstand: Rote Hilfe verurteilt Razzia und Outing

Am Morgen des 26. Juni führten mehr als 100 Bullen* eine Razzia gegen Genoss*innen durch, die dem jüngst aufgelösten Jugendwiderstand angehört haben sollen. Sie durchsuchten neun Wohnungen in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die Vorwürfe lauten z. B. schwerer Landfriedensbruch und Körperverletzung. Hintergrund ist zum einen eine Auseinandersetzung mit proisraelischen Demonstrant*innen gegen eine Veranstaltung mit der palästinensichen Aktivistin Manal Tamimi im September 2018, zum anderen der Rudolf-Heß-Marsch 2017. Hierbei sollen die beschuldigten Genoss*innen Neonazis* geschlagen und erheblich verletzt haben. Beschlagnahmt wurden laut Angaben der Bullen* Waffen und Vermummungsgegenstände und wie üblich Mobiltelefone und Datenträger.

Die Razzia ist durch eine breite Verbotskampagne in den letzten Monaten politisch vorbereitet worden. Höhepunkt dieser Kampagne war eine weitreichende Outing-Aktion des linken Blogs Friedensdemo-Watch in Zusammenarbeit mit dem Tagesspiegel im Dezember 2018. Der maoistisch orientierte Jugendwiderstand steht nicht nur aus ideologischen Gründen auch in weiten Teilen der linken Szene Berlins in der Kritik, ihm werden auch martialisches Auftreten und Gewalt gegen politische Gegner*innen vorgeworfen.

Wir, die Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin, erklären uns solidarisch mit den am 26. Juni angegriffenen Genoss*innen. Zu innerlinken Konflikten beziehen wir als strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation grundsätzlich nicht Stellung. Wir verurteilen es jedoch, wenn Genoss*innen wie in der Outing-Aktion geschehen planmäßig mit den bürgerlichen Medien zusammenarbeiten, um solche Konflikte für sich zu entscheiden. Dies läuft, wie die Razzia zeigt, auf eine Zuarbeit an den Staatsschutz hinaus. Alle Genoss*innen müssen sich klarmachen, dass solche Denunziationen, letztlich allen Strömungen der Linken verheerend schaden werden.

bookmark_borderLandgericht Berlin: Weder „Apo“ noch YPG-Fahne sind strafbar

Das Landgericht Berlin hat eine Angeklagte freigesprochen, die auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen und dabei eine YPG-Fahne getragen haben soll. Auch in München ist ein Aktivist freigesprochen worden, der eine YPJ-Fahne getragen haben soll.

Weder der Ausruf „Bijî Serok Apo“ noch das Tragen der Flagge der YPG sind strafbar, hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin am 23. Mai 2019 entschieden. Eine Frau war angeklagt, am 18. August letzten Jahres auf einer Demonstration gegen die Angriffe des türkischen Staates auf Şengal eine YPG-Fahne getragen und lautstark „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Angeklagte außerdem, „Bijî PKK“ gerufen zu haben, was das Gericht in der Beweisaufnahme anhand von Videoaufnahmen jedoch nicht erkennen konnte.

In der Urteilsbegründung verweist das Gericht darauf, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ und das Mitführen einer YPG-Fahne nicht strafbar sind. Die Parole sei im konkreten Kontext als „bloße Sympathiekundgebung“ durch die Meinungsfreiheit geschützt, ebenso seien die YPG in Deutschland nicht verboten und das Zeigen der Fahne „ohne einen konkreten Bezug zur PKK für sich genommen nicht strafbar“.

Das Urteil ist rechtskräftig, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.

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bookmark_borderYUSUF TAŞ MUSS ENDLICH AUS DEM KNAST

Durch Kehrtwende im Justizapparat soll Yusuf Taş 11 Tage länger in Haft bleiben, vermutlich um in dieser Zeit seine Abschiebung vorzubereiten.

Der Genosse Yusuf Taş, der seit sechs Jahren wegen §129b StGB in deutschen Knästen sitzt, sollte eigentlich am morgigen 14. Juni 2019 endlich entlassen werden. Nun hat jedoch das Landesjustizministerium Baden-Württemberg entschieden, ihn für weitere 11 Tage in Haft zu behalten. Diese 11 Tage sollten eigentlich als „Urlaubstage“ für die Ausbildung im Knast angerechnet werden, sollen jetzt jedoch ausgezahlt werden. Dies deutet auf eine bevorbestehende Abschiebung direkt aus der Haft nach Österreich (wo das Asylverfahren von Yusuf Taş läuft) hin, da es bereits ähnlich gelagerte Fälle gab.

Ein Widerspruch der Anwältin von vergangener Woche gegen die Ausweisung nach der Haft ist aktuell noch nicht bearbeitet.

Yusuf Taş war während seiner gesamten Haftzeit Schikanen des Justizministeriums ausgesetzt. So ging er bspw. aufgrund des Verbots türkische Medien zu erhalten in den Hungerstreik. Seine Besuchszeiten waren während der gesamten Haftzeit verkürzt und Besuchserlaubnisse wurden entweder gar nicht oder nur nach sehr langer Bearbeitungszeit gewährt.Yusuf Taş war während seiner gesamten Haftzeit Schikanen des Justizministeriums ausgesetzt. So ging er bspw. aufgrund des Verbots türkische Medien zu erhalten in den Hungerstreik. Seine Besuchszeiten waren während der gesamten Haftzeit verkürzt und Besuchserlaubnisse wurden entweder gar nicht oder nur nach sehr langer Bearbeitungszeit gewährt.

Die Schikanen des bürgerlichen „Rechts“staats gegen den Genossen müssen ein Ende haben!

Jeder Tag in Haft ist ein Tag zu viel!

Unterstützt den Genossen!

bookmark_borderNach dem 1. Mai – solidarisch gegen Repression

Am ersten Mai waren wir überrascht von der Menge der festgenommenen Genoss_innen. Die Gefangenensammelstellen waren überfüllt, einige mussten außerhalb der eigentlichen GeSa abgefertigt werden. Die Gefangenen wurden auf verschiedene Bezirke aufgeteilt. Einige wurden erst spät wieder freigelassen und es gab mehrere Haftrichtervorführungen.

Für die die selbst festgenommen wurden:

-In der Vergangenheit war insbesondere dann, wenn die Zahl der Festgenommenen so hoch ist, auch die Zahl der eingestellten Verfahren hoch.

-Bei denen ein Verfahren läuft; ihr bekommt als Beschuldigte einen Brief von den Bullen. Der ist überschrieben mit „Vorladung als Beschuldigter“ oder „…zur schriftlichen Einlassung“, diese Briefe können, dürfen und sollten ignoriert werden.

-Rat, Kontakt zur Anwält_in und Information über unsere Unterstützung, aber auch zu einem politisch bewussten Verhalten im Prozess bekommt ihr gerne in unserer Beratung.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!