bookmark_borderGerichtsprozess gegen “Rheinmetall entwaffnen!” am 03.08.2020

Kundgebung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ab 12.30 Uhr

Vor einem Jahr stürmten Kriegsgegner*innen das Podium der Aktionärsversammlung des Rüstungskonzerns Rheinmetall im Berliner Maritim-Hotel. Damit protestierten sie gegen die Beteiligung von Rheinmetall am Krieg im Jemen und dem Einsatz von Leopard-2-Panzern im türkischen Angriffskrieg gegen die basisdemokratisch organisierte Bevölkerung im Norden Syriens.

Nun findet ein Prozess gegen drei Aktivistinnen statt, denen Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Dieser Prozess wurde auf den 3. August gelegt. Das Datum kennzeichnet den 6. Jahrestag des noch andauernden Feminizids und Genozids gegen die ezidische Bevölkerung der südkurdischen Region Şengal (Sinjar). Am 3. August 2013 fiel der IS (sog. Islamischer Staat) in die Region, tötete tausende Ezidinnen und verschleppte über 6500 Menschen, mehrheitlich Frauen und Kinder, vergewaltigte sie und verkauften sie wie Ware auf “Sklavinnenmärkten”. Noch heute wird etwa die Hälfte der verschleppten Ezid*innen vermisst und befindet sich in IS-Gefangenschaft.

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bookmark_borderVERFAHREN EINGESTELLT – Solidarität mit Adam Baher

UPDATE: Zahlreiche Unterstützer*innen zeigten heute Solidarität beim Prozess gegen Adam. Nach wenigen Minuten wurde das Verfahren eingestellt gegen Zahlung von 300 Euro an die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete Xenion. Es steht damit Adams Einbürgerung nicht mehr im Wege.

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am Dienstag, den 19.11.2019

5 Jahre nach der gewaltvollen Räumung des Protestcamps am Berliner Oranienplatz eröffnet die Berliner Staatsanwaltschaft einen Prozess gegen den bekannten Refugee-Aktivisten Adam Baher. Adam engagiert sich seit Beginn der selbstorganisierten Protestbewegung für die Rechte von Geflüchteten, gegen Rassismus und Polizeigewalt. Nun muss er sich selbst gegen polizeiliche Willkür unter dem Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verteidigen.

Die Anklage gegen Adam kommt mit mehr als fünf Jahren Verspätung. Zufall ist dies wohl kaum, denn er hatte vor kurzem die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Dies wurde seitens der Berliner Staatsanwaltschaft offenbar zum Anlass genommen, Ordnung in ihre Aktenberge zu bringen und gleich noch ein Exempel an einem bekannten politischen Aktivisten zu statuieren. Solange das Strafverfahren offen ist, ist der Weg zur Staatsbürgerschaft für Adam erstmal blockiert.

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bookmark_border*VERSCHOBEN AUF 20.01.2020* Erster #besetzen Prozess am 21.11

Solidarische Prozessbegleitung

Erster #besetzen Prozess wegen Hausfriedensbruch

Am 21.11. wird der erste Prozess wegen Hausfriedensbruch stattfinden. Der betroffenen Aktivistin wird zudem Widerstand vorgeworfen. Verhandelt wird über die Besetzung in der Bornsdorfer Straße im Mai 2018, bei der es während der Gespräche mit der kommunalen Hausverwaltung “Stadt und Land” zur Räumung kam. Da der “Stadt und Land” Geschäftsführer Ingo Malters auch als Zeuge geladen sein wird, könnte es richtig informativ werden.

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bookmark_border»Die Opposition gegen Erdogan wird hier vor Gericht gestellt«

Kurdische Frauenrechtlerin muss in Berlin als mutmaßliches PKK-Mitglied vor Gericht. Ein Gespräch mit Lukas Theune (junge Welt vom 25.10.2019)

Interview: Gitta Düperthal

An diesem Freitag beginnt vor dem Kammergericht Berlin der Prozess gegen die Kurdin Yildiz Aktas nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung«. Als solche gilt die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, in der BRD. Ein Prozess wird eröffnet, wenn das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung erteilt . Was wird Aktas vorgeworfen?

Yildiz Aktas wird beschuldigt, sich von Sommer 2013 bis Winter 2014 als PKK-Mitglied strafbar gemacht zu haben. Sie soll Veranstaltungen organisiert, sich an Demonstrationen beteiligt haben und ähnliches. Zuvor hatte sie sich jahrzehntelang als feministische kurdische Politikerin in der Türkei für Frauenrechte eingesetzt. Somit wird hier gezielt eine Vertreterin der kurdischen Frauenbewegung wegen Mitgliedschaft in der PKK in den Fokus von Ermittlungen genommen.

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bookmark_borderFreiheit für Yildiz – Prozessauftakt

Die Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz“ ruft zur Begleitung und Beobachtung des § 129 a/b-Verfahrens gegen Yildiz Aktaş in Berlin auf. Kundgebung am 29.10.2019, 8 Uhr

Yildiz Aktaş wird am Freitag den 25.10.2019 vor dem Kammergericht Berlin aufgrund ihres Einsatzes für Selbstbestimmung, Ökologie und Feminismus im Nahen Osten und weltweit als „Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ angeklagt.

Während die Türkei als NATO-Mitgliedsstaat auch mit deutschen Panzern einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und die demokratische Selbstverwaltung in Rojava führt, unterstützt Deutschland die Türkei mit aktiver Ausweitung der Repression gegen die kurdische Bewegung. Dieselben Gründe, für die Deutschland Yildiz Aktaş zunächst Asyl gewährte, sind nun Grundlage für das Verfahren gegen sie. Ein Geschenk der Bundesregierung an Erdogan.

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bookmark_borderFreiheit für Yildiz- Defend Feminism

Aufruf der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz“ zur Prozessbeobachtung am 25.10.2019 und Kundgebung am 29.10.19 ab 08.00 Uhr Kammergericht Schöneberg, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Oktober 2019: In Rojava führt der NATO-Mitgliedsstaat Türkei einen völkerrechtswidrigen, faschistischen Angriff auf die demokratische Selbsverwaltung in Nordsyrien – dabei werden auch deutsche Panzer eingesetzt. In Deutschland geht die Repression gegen die kurdische Bewegung und die Frauenrevolution weiter.

Die kurdisch-feministische Politikerin Yildiz Aktaş (51) wird gemäß den Paragraphen §§129a/b StGB, als Mitglied einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“, angeklagt. Das Strafverfahren ist ein Angriff auf die internationale feministische Bewegung, denn die kurdische Frauenbewegung bietet Feminist*innen weltweit Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Freiheit. Die weitreichende Anklage kriminalisiert den jahrzehntelangen Kampf von Yildiz Aktaş für kurdische Frauen und Frauen weltweit.

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bookmark_borderDie Drei Heinis gehen vorerst in die letzte Runde vor Gericht

Pressemitteilung der Drei Heinis

Am 24.09. findet um 9:00 Uhr am Amtsgericht Berlin der dritte Prozess um die Verhaftungen am Heinrichplatz 2017 statt. Dem Aktivisten wird
Körperverletzung und tätlicher Angriff vorgeworfen. Die anderen zwei Aktivist*innen standen kürzlich wegen diesen und weiteren Vorwürfen ((gemeinschaftlicher) Widerstand und Gefangenenbefreiung) vor Gericht. Die Verhaftungen ereigneten sich nach dem Ende einer ruhigen Kundgebung, die sich gegen die Polizeigewalt während der Gipfel Protesten in Hamburg richtete. Vor Prozessbeginn wird es um 8:00 eine Kundgebung in der Turmstraße 91 geben. Es wird zu einer solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen.

Die Kundgebung am Heinrichplatz in Kreuzberg richtete sich gegen Polizeigewalt, gleichzeitig hat dort weitere Gewalt durch die Berliner
Polizei stattgefunden. Durch das gewaltvolle Vorgehen der Polizei müssen sich nun drei Aktivist*innen mit Gerichtsverfahren herumschlagen. Die Prozesse sind weitere Beispiele für die Folgen der Verschärfungen der §§ 113 und 114, Widerstand und Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Diese noch kurz vor dem G20 Gipfel umgesetzte Verschärfung und die Verschärfungen der Landespolizeigesetze reihen sich ein in ausufernde polizeiliche Befugnisse und entgrenzte Kontrolle staatlicher Gewalt.

Aktivistin Mika dazu: „Dieser Prozess ist beispielhaft für viele andere Verfahren, die momentan gegen linke Aktivistinnen laufen. Viele sehen sich konfrontiert mit den Verschärfungen der Paragraphen §§ 113 und 114. Viele Richterinnen hinterfragen die Aussagen der Polizeizeuginnen nicht und wie auch die Auslegung dieser Paragraphen. Das führt immer wieder zu sehr hohen Verurteilungen, wie zum Beispiel in den ersten beiden Verfahren in diesem Fall. Wir lassen uns aber davon nicht einschüchtern!“

bookmark_borderKommunist freigesprochen

Gerichtsprozess: Versuch, antifaschistischen Kiezspaziergang zu kriminalisieren, gescheitert

Von Susanne Knütter

junge Welt vom 12.09.2019

In der Romain-Rolland-Straße im Ortsteil Heinersdorf befand sich die letzte Station des Kiezspaziergangs, den die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Berlin, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Pankow und die Antifa Nordost am 9. März 2017 in Pankow durchgeführt hatten. Ein passendes Ende für eine antifaschistische Spurensuche. Denn auf den französischen Schriftsteller und Pazifisten geht die Maxime zurück: »Pessimismus des Verstandes, Optimismus des Willens.«

Die Sache hatte allerdings ein gerichtliches Nachspiel. In der Verhandlung gegen den Kommunisten Stefan Natke, die am Dienstag vor dem Amtsgericht in Berlin-Moabit stattfand, versuchte die Staatsanwaltschaft, aus dem antifaschistischen Gedenken einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht zu konstruieren. Dem Anmelder des Rundgangs wurde ein Jahr danach vorgeworfen, dieser sei wesentlich anders durchgeführt worden als angemeldet. Im Vordergrund habe die Blockade einer Informationsveranstaltung der AfD gestanden, die zur gleichen Zeit in dem als rechte Kneipe geltenden »Heinersdorfer Krug« stattfinden sollte. Natke bewertete das Verfahren gegenüber jW als Versuch, »antifaschistische Veranstaltungen zu kriminalisieren«.

weiterlesen bei der jungen Welt

bookmark_borderDer Prozess gegen Isa ist zu Ende

„Brutaler Angriff“ entpuppt sich als Luftnummer

Monatelange Hetze aus Presse, Polizei und Politik haben ihre Wirkung verfehlt. Isa, dem vor Gericht zahlreiche haltlose Vorwürfe gemacht wurden, wurde am Ende zu 140 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Und das, nachdem die Staatsanwaltschaft zu Beginn 1,5 Jahre Knast ohne Bewährung gefordert hatte. Isa hatte in dieser Sache vier Monate in Untersuchungshaft gesessen – als Symbol des Lieblingsfeindes der Berliner Polizei, des Hausprojektes Rigaer Str. 94.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass in politischen Prozessen Polizeizeug*innen wertlose Aussagen machen, deren einziges Ziel eine möglichst hohe Strafe für die angeklagten Genoss*innen ist. Im Laufe der Ermittlungen hatten Bullen* Zeug*innenaufrufe verfasst und im Friedrichshainer Nordkiez aufgehängt, auf denen eine Auseinandersetzung, in der Isa angegriffen wurde und sich verteidigte, zu einem „brutalen Angriff“ des „Türstehers der Rigaer94“ umfabuliert wurde. Am Ende waren die Aussagen selbst dem Gericht zu bunt. Es hat, entgegen der gängigen Praxis, Bullen* als Berufszeug*innen besonderes Vertrauen zu schenken und ihnen alles abzunehmen, einen Großteil der Vorwürfe nicht als erwiesen angesehen. Lediglich ein „Notwehrexzess“, eine Beleidigung und eine Bedrohung von Bullen (als diese Isas 12-jährige Tochter kontrollieren wollten) flossen in das Strafmaß ein. Dieser Erfolg ist im Wesentlichen Isas durchgängig kämpferischer Haltung (einen in der ersten Instanz angebotenen Deal hatte er abgelehnt), seiner hartnäckigen Verteidigung und der starken politischen Solidarität für ihn zu verdanken.

Wir wünschen Isa viel Kraft und hoffen, dass er sich nun mit anderen Dingen beschäftigen kann, als sich mit dem Repressionsapparat herumzuschlagen.

Mehr Infos:

https://de.indymedia.org/node/36396

https://de.indymedia.org/node/36318

bookmark_borderPolizeigewalt nach Kundgebung gegen Polizeigewalt

Zum Prozess gegen die 3 Heinis am 15.08.2019

Im Herbst 2017 fand nach dem G20 Gipfel in Hamburg am Heinrichplatz eine Kundgebung gegen Polizeigewalt statt. Nachdem die Teilnehmerinnen durch die Polizei gewaltsam von der Straße eräumt wurden, sind drei Aktivistinnen wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichem Angriff, Landfriedensbruch und Körperverletzung angeklagt. Am Donnerstag den 15.08.2019 findet um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Turmstraße 91, 10559 Berlin eine Kundgebung zum zweiten der drei Prozesse statt. Der Prozess selber beginnt um 10 Uhr im Sicherheitsraum B 129, solidarische Prozessbegleitung ist erwünscht.

Die Kundgebung am Heinrichplatz richtete sich gegen Polizeigewalt, gleichzeitig hat dort weitere Gewalt durch die Berliner Polizei stattgefunden. Durch das gewaltvolle Vorgehen der Polizei müssen sich nun drei Aktvist*innen mit Gerichtsverfahren herumschlagen. Die Prozesse sind weitere Beispiele für die Folgen der Verschärfungen der §§ 113 und 114, Widerstand und Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Diese noch kurz vor dem G20 Gipfel umgesetzte Verschärfung und die Verschärfungen der Landespolizeigesetze reihen sich ein in ausufernde polizeiliche Befugnisse und entgrenzte Kontrolle staatlicher Gewalt.

Aktivist*in Oskar dazu: „Der Prozess steht in Solidarität mit Gefangenen und Betroffenen der ausufernden staatlichen Repression. In Hamburg wurden am zweiten Jahrestag drei Personen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, Brandstiftungen geplant zu haben. Auch sonst ruhen Staatsschutz und -anwaltschaft nicht. Im Zuge des polizeilichen Vorgehens am Rondenbarg während des G20 kündigte die Staatsanwaltschaft zuletzt an, die Verfahren von etwa 100 Beschuldigten zu bündeln. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern. Für eine Gesellschaft ohne Knäste!“