bookmark_borderDemo in Solidarität mit Dimitris Koufontinas am 27.02.2021

Demonstration – 27.02.2021 – 15h – Kottbusser Tor

Dimitris Koufontinas befindet sich seit dem 08. Januar 2021 im Hungerstreik, nachdem die rechtskonservative Regierung Griechenlands eine Gesetzesänderung beschlossen hat. Hiernach sollen Gefangene, die als Terrorist:innen verurteilt oder angeklagt wurden, in Hochsicherheitsgefängnisse verlegt werden. Aufgrund dieses Gesetztes wurde Dimitris Koufontinas aus dem Landwirtschaftsgefängnis bei Volos in das alte Hochsicherheitsgefängnis in Domokos verlegt.

Dimitris Koufontinas Forderungen sind die Verlegung in das Gefängnis Korydallos in Athen und die Beendigung der willkürlichen Eingriffe gegen ihn, gesetzliche wie tatsächliche, sowie seine systematisch diskriminierende Behandlung einzustellen.

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bookmark_borderKundgebung am 28.02 der Death in Custody

Wir teilen hier den Aufruf der Death in Custody Kampagne:

Stell dir vor du sitzt in deiner Wohnung und bekommst mit, dass es in der Wohnung nebenan Streit gibt. Das ganze lässt dir keine Ruhe und so gehst du sogar vor die Tür, um nachzuschauen was da vor sich geht. Du stellst fest, dass es in der Wohnung nebenan einen Streit gibt, traust dir aber nicht zu, einzugreifen. Dennoch möchtest du auch nicht einfach so tun, als ob nichts ist. Also rufst du die Polizei an und meldest den Konflikt. Wenige Minuten später erscheinen die Beamt:Innen und du denkst dir, dass nun endlich jemand da ist, um den Konflikt zu beenden.

Doch viel zu oft deeskaliert sie keine brenzligen Situation, sondern befeuert diese. Sie schreit auf die Leute ein, bedroht sie, nutzt Pfefferspray, Schlagstöcke oder ähnliches, fixiert Menschen, drückt sie zu Boden und in manchen Fällen kommt auch die Schusswaffe zum Einsatz. Es besteht also jederzeit die reale Gefahr, dass bei jedem Polizei Einsatz Menschen verletzt oder gar umgebracht werden. Die Polizei beendet also keine Konflikte, sondern Leben!

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bookmark_borderAuswertung zum Polizeiangriff auf die LL-Demo

Zum Polizeiangriff auf die diesjährige LL-Demo schreibt das “Fight and Remember”-Bündnis in seiner Auswertung:

Am Sonntag fanden sich schließlich um die 3.000 Menschen zusammen, um an die von der Reaktion ermordeten Revolutionär:innen zu erinnern. In Anbetracht der Pandemie war dies ein Mobilisierungserfolg und zeigt uns, dass die Ideen von Rosa & Karl auch heute noch sehr lebendig sind. Allerdings sind auch die Staatsgewalt und die von ihr ausgehende Repression leider sehr lebendig geblieben. Kurz nach 10 Uhr stürmten mehrere Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Berliner Polizei ohne Vorwarnung unter massiver Gewaltanwendung in die Demonstration und zogen mehrere Personen aus der Menge. Im Gegensatz zur späteren Darstellung der Polizei gab es keine Durchsagen im Vorfeld. Lediglich an der Demospitze wurde auf das angebliche Tragen von so genannten “verfassungsfeindlichen Symbolen” hingewiesen, ohne dies zunächst weiter auszuführen. Die in Gewahrsam genommenen wurden teils unter Anwendung von Schmerzgriffen an Handgelenken und im Gesicht aus der Menge gezogen und zu Gefangenentransportern gebracht. Einzelne Personen wurden davor noch von Polizeibeamt:innen am Boden liegend mit Tritten und Schlägen misshandelt. Insgesamt konnte sich die Demonstration trotz dieses Angriffs spontan verteidigen – allerdings zu dem Preis teils schwerer Verletzungen und weiterer Festnahmen. Die Menge wurde dabei zusammengedrängt, was die Polizei zu der zynischen Durchsage verleitete, es sollen die Abstände eingehalten werden. Dass dies zeitweise nicht möglich war, ist eben jener Polizei anzurechnen, nicht dem Unwillen der Demonstrant:innen. Es handelte sich also auch in diesem Sinne um einen Angriff auf unsere Gesundheit. Verwunderlich ist, dass der Angriff bereits mit Aufstellung der Demo erfolgte, was ein Novum darstellt. Deeskalation und Verhältnismäßigkeit sieht anders aus.

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bookmark_borderSolidaritätskundgebung für Dimitris Koufontinas am Freitag

Internationaler Tag der Solidarität mit dem Hungerstreik von Dimitris Koufontinas

Wieder nimmt der griechische Staat den kommunistischen Revolutionär Dimitris Koufontinas ins Visier. D. Koufontinas ist Mitglied der revolutionären Organisation 17. November, einer Organisation, welche gegen den griechischen, US-amerikanischen, türkischen und britischen Staat kämpfte und dabei hauptsächlich auf den Imperialismus zielte.

Unter Anwendung eines erst kürzlich eingeführten Gesetzes, welches die Rechte von Gefangenen in den landwirtschaftlichen Gefängnissen* einschränkt und Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe für diese Art Gefängnis sperrt, wurde Dimitris Koufontinas ohne Ankündigung aus dem landwirtschaftlichen Gefängnis, in dem er bisher seine Strafe verbüßte, entführt.

Anstatt ihn erst in das Gefängnis Korydallos (Hochsicherheitsgefängnis in Athen) zu verlegen, wie vom neuen Gesetz vorgesehen, wurde er unter dem gleichen Gesetz vom griechischen Staat auf Anordnung der Sekretärin für Kriminalitätsbekämpfung, welche selbst überhaupt nicht das Recht für so eine Entscheidung hat, ohne Ankündigung in das Gefängnis Domokos entführt. Domokos ist ein Hochsicherheitsgefängnis der sogenannten Klasse C, in welchem nach dem „Antiterror“-Gesetz verurteilte Gefangene ihre Strafe absitzen. Die Klasse C ist der Typ Gefängnis, der nach vielen Kämpfen eigentlich abgeschafft wurde.

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bookmark_borderHausfriedenbruch bei den Bullen?

Ein Prozessbericht vom 28.01. & Aufruf für den nächsten Termin am Di. 09.02.

Was zuvor geschah…

Am Freitag den 13. März 2020 fand eine Kundgebung gegen Verdrängung vor dem Sabot Garden statt. Im Zuge dessen wurden 2 Personen wegen dem Vorwurf der Beleidigung festgenommen. Sie sollen angeblich mit Kreide auf griechisch Parolen auf dem Boden geschrieben haben. Als ein Gesa-Support bei dem Polizeiabschnitt am Nöldner Platz eintraf wurde eine weitere Person des Hausfriedensbruch beschuldigt. Tatvorwurf: Sie soll mit dem Fahrrad durch ein offenes Tor auf den Innenhof des Abschnitt gefahren sein, eine Runde gedreht haben und durch dasselbe Tor wieder rausgefahren sein.

1. Prozesstag: Erstmal einen Befangenheitsantrag

Als am 03.09.2020 der Prozess gegen die Radfahrerin beginnen sollte gab es zuallererst einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin J. weil sie den absurden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft unterschrieben hatte und somit einem politischen Prozess gegen linken Aktivismus zugestimmt hatte. Der Befangenheitsantrag wurde geprüft (und wie erwartet abgelehnt, weil der Erlass des Strafbefehl nach Aktenlage vertretbar gewesen sei und maßgebend der Standpunkt einer vernünftigen Angeklagten sei). Bis zu dieser Entscheidung wurde der Prozess verschoben.

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bookmark_borderRedebeitrag vom 24.01 – In Gedenken an Maria

Maria wurde vor einem Jahr, am 24.01.20, in Ihrer Wohnung von Polizisten erschossen. Nicht mal vier Wochen später, wurde das Verfahren gegen die Beamten eigestellt. Die Kundgebung in ihrem Kiez Friedrichshain, richtet sich auch gegen (tötliche) Polizeigewalt. Hier findet ihr unseren Redebeitrag dazu:

„Liebe Genoss*innen, ich grüße euch im Namen der Roten Hilfe Berlin.

Heute, an ihrem Todestag, wollen wir an Maria gedenken.
Dabei ist es wichtig, diesen Fall, wie soviele andere nicht isoliert zu betrachten und als klares systematisches Problem wahrzunehmen. Polizeigewalt ist kein Einzelfall. Und vor allem in Zeiten, in denen durch Corona soziale und politische Themen untergehen, ist eine durchhaltende und kämpferische Haltung wichtig, damit Maria und all die anderen nicht in Vergessenheit geraten.

Wir finden uns heute hier zusammen um ihren Tod zu betrauern und uns mit den Angehörigen, Freund*innen, Bekannten und Unterstützer*innen der Verstorbenen zu solidarisieren. Wir sind heute aber auch hier, weil Maria von einem Bullen erschossen wurde und wir die staatliche Gewalt und ihre Erzählungen nicht einfach so hinnehmen, sondern dem etwas entgegensetzen wollen. Deshalb fordern wir lückenlose Aufklärung und Konsequenzen für die beteiligten Beamten. Denn die vermeintlichen Einzelfälle tödlicher Polizeieinsätze und deren Vertuschung sind auch in Deutschland Kontinuität.

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bookmark_borderUpdate: Zum §129 Verfahren in Berlin und Athen

Bisher zum Verfahren veröffentlicht:

Hardfacts: Zu den Durchsuchungen im §129 Verfahren

Zum Wanzen Fund

Erklärung aus Athen

Erklärung zur Durchsuchung des Kalabalik

Zum Kontext

Am 16. September letzten Jahres wurden die anarchistische Bibliothek Kalabalik und mehrere Wohnungen in Berlin und Athen durchsucht. Den sieben Personen, die in dem Verfahren beschuldigt sind, wird dabei vorgeworfen, mindestens seit 2016 eine vermeintliche linksextremistische kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen dabei der G20-Gipfel in Hamburg und im Besonderen die Krawalle an der Elbchaussee, welche die Beschuldigten angeblich vorbereitet haben sollen. [1]

Seit den Durchsuchungen dauern die Ermittlungen der Behörden weiter an.

Ein kleiner Überblick zur weiteren Entwicklung des §129 Verfahrens in Berlin // Athen:

Bei allen Durchsuchungen wurden diverse Gegenstände beschlagnahmt, diese wurden nun nicht nur auf die DNA der Betroffenen untersucht, sondern auch auf mögliche DNA-Spuren anderer Personen und auf sogenannte Spur-Spur-Treffer. Darunter fallen auch die, in der anarchistischen Bibliothek Kalabalik beschlagnahmten, Gegenstände. Vom Ladekabel bis hin zum Notizblock soll praktisch jeder beschlagnahmte Gegenstand auf DNA untersucht werden.

Einige Betroffene wurden schon im Zusammenhang mit vorangegangenen Verfahren zur DNA-Abgabe gezwungen, woraufhin deren DNA-Muster in die sogenannte DAD [2] eingespeist wurde. Teilweise untersagten später gerichtliche Entscheidungen die Einspeisung oder veranlassten im Nachgang deren Löschung. Im aktuellen Fall wurde nun angeordnet, dass von zwei Personen, von denen die DNA nicht in der DAD gespeichert ist, die DNA zum aktuellen Verfahren herangezogen werden soll.

Dem KT-Antrag [3] ist die Hauptmotivation der umfassenden DNA Überprüfung durch das BKA zu entnehmen:

„Während des G20-Gipfels in Hamburg kam es am 07.07.2017 abseits der genehmigten Demonstrationen entlang der Elbchaussee zu schweren ausufernden Gewalttaten durch Mitglieder eines ca. 220 Personen umfassenden „Schwarzen Blocks“. Die Tatbegehung war in ein übergeordnetes strategisches Gesamtkonzept der linksextremen Szene eingebunden. Sie war planvoll und koordiniert sowie logistisch präzise vorbereitet. Den Beschuldigten wird u. a. vorgeworfen, in die Planung und Organisation der Ausschreitungen maßgeblich eingebunden gewesen zu sein.“

Laut Abschlussbericht der „Soko Schwarzer Block“ sollen dort u.a. auch DNA-Muster gefunden worden sein, die auch an Spuren an Tatorten aus den letzten Jahren in Berlin zu finden seien.

Für ein im Zuge der Durchsuchungen beschlagnahmten Smartphone wurde einem Beschluss stattgegeben, welcher die Auswertung der darauf gespeicherten Telegramm Nachrichten erlaubt. Erwähnenswert dabei ist, dass nach Paragraf 110 StPO die Durchsicht eben solcher räumlich abgetrennter Daten schon zum Zeitpunkt der Durchsuchung zulässig ist, sofern andernfalls der Verlust dieser Daten zu besorgen ist.
Außerdem wurden auch Smartphones von Personen mitgenommen, die im hiesigen Verfahren nicht beschuldigt sind, welche nun ebenfalls „beschlagnahmt“ wurden.

Die Beschlagnahmung der Gegenstände der Durchsuchung reicht bis zu einem Schlüsselbund, welcher aufgrund „der vielen Schlüssel“, als ein vermeintlicher Beweis für das Eingebundensein in die radikale Linke Szene Berlins gelesen wird.

Im Rahmen der Ermittlungen des Bundeskriminalamts wurden außerdem diverse Banken aufgefordert, alle Kontoverbindungen der Beschuldigten offenzulegen. Trotz Hinweis, dass durch eine Kontokündigung die Beschuldigten Kenntnis vom Verfahren bzw. der Maßnahmen erlangen würden, regt nun schon mindestens eine Bank, die Kündigung eines Kontos eines Betroffenen an.

In Athen wurde das Gerichtsverfahren, welches wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Griechenland gegen einige Betroffene geführt wird, wieder verschoben. Das Verfahren, geleitet von den griechischen Behörden, basiert auf dem Fund einiger Pfeffersprays, die in einer der durchsuchten Wohnungen gefunden wurden. Nachgeholt werden soll der Prozess nach dem Ende des Corona-bedingten Lockdowns.

Mit der Verhaftung der Antifachist:in Lina in Leipzig und der damit einhergehenden medialen Aufmerksamkeit, wurde zudem ein weiteres §129-Verfahren öffentlich bekannt. Eine Person, die im hiesigen Konstrukt beschuldigt ist, ist dabei auch im Sächsischen §129-Verfahren Beschuldigte:r.

Den obsessiven Konstruktionsleidenschaften der Bullen beim BKA scheinen weiterhin wenig Grenzen gesetzt zu sein. Wir sind gespannt, was sie sich als nächstes einfallen lassen:

Freiheit für Lina!
Für ein besseres Morgen!

[1] Für mehr allgemeine Information sieh den Text: Hardfacts: Zu den Durchsuchungen im §129 Verfahren

[2] Die DAD ist eine „DNA-Analyse-Datei“ welche beim BKA angesiedelt ist, in dieser werden neben bekannten Personen DNA-Mustern auch, sogenannte Spuren-DNA gespeichert, also von an vermeintlichen Tatorten aufgefundenen Gegenständen

[3] KT-Antrag ist ein Antrag auf Kriminaltechnische Untersuchung, z.B. auf Fingerabdrücke oder DNA

bookmark_borderRedebeitrag vom 23.01 – In Gedenken an Ferhat Mayouf

Vor über sechs Monate starb Ferhat Mayouf in seiner Zelle im Knast Moabit. Die JVA, Polizei und Justiz erklärten den Fall zu einem Suizid und sprechen sich damit von jeder Verantwortung frei. Hintergrundinformationen und Augenzeugenberichte zeichnen allerdings ein anderes Bild.
Daher organisierte die Death in Custody Kampagne eine Kundgebung vor dem Knast am 23.01.21. Hier findet ihr unseren Redebeitrag dazu:

„Liebe Angehörige,
Liebe Genoss*innen,

ich grüße euch im Namen der Roten Hilfe Berlin!

Wir sind heute hier versammelt um Ferhat Mayouf zu gedenken, welcher am 23. Juli 2020 durch einen Brand in der JVA Moabit ums Leben gekommen ist.
Die offizielle Version verkündete schnell einen Suizid und die Justiz spricht die Knastleitung und die Wärter*innen von jeglicher Schuld oder Mitschuld frei. Dieser Tod reiht sich ein in die vielen anderen sogenannten „Suizide“ in Knästen, Lagern und Polizeigewahrsam, welche am besten schnell in Vergessenheit geraten sollen.

Dass wir uns jedoch hier und heute versammeln um Ferhat Mayouf zu gedenken ist kein Zufall.

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bookmark_borderInfos zu den Anhörungsbögen wegen 3. Weg-Blockade

Die Repression nach der erfolgreichen Blockade des Aufmarschs der Nazipartei “III. Weg“ am 3. Oktober 2020 in Berlin-Wartenberg geht weiter und erreicht eine neue Dimension: In den letzten Tagen erhielten Genoss:innen Briefe vom Ordnungsamt mit dem Hinweis, dass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren* läuft und der Aufforderung, sich zu äußern. Der Vorwurf lautet, im Rahmen der Blockade seien die Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten worden.

Diese Vorwürfe sind politisch unhaltbar und auch rechtlich falsch. Wir sind an diesem Tag auf die Straße gegangen, um gegen den Aufmarsch von gewaltbereiten Faschist:innen zu demonstrieren. Das war und bleibt richtig. Zudem wurde für den Tag ein Hygienekonzept (https://berlingegenrechts.de/2020/09/25/am-03-10-den-iii-weg-blockieren/) verfasst, auf das im Vorfeld und am Tag selbst stets hingewiesen wurde. Die Teilnehmenden der Gegenproteste haben sich an diese gemeinsamen Vorsichtsmaßnahmen gehalten. Sie haben sich und ihre Genoss:innen, wo immer es ging, durch Abstände geschützt und stets Mund-Nasen-Schutz getragen.

weiterlesen beim Berliner Bündnis gegen Rechts (dort auch Verhaltenstipps)

bookmark_borderKundgebungen in Gedenken an Ferhat Mayouf und Maria B. am 23.1 und 24.1

Wir teilen hier den Aufruf der Death in Custody Kampage. (https://deathincustody.noblogs.org/).
Am Tag darauf gibt es auch eine Kundgebung in Gedenken an Maria (https://www.abc-berlin.net/maria-gedenkkundgebung-am-24-1-21-15-uhr)


In Gedenken an Ferhat Mayouf | Tod in Gewahrsam ist kein Einzelfall

Am 23.07.2020 verbrannte Ferhat Mayouf in seiner Zelle. Die JVA Moabit, Polizei und Justiz erklärten den Fall zu einem Suizid und sprechen sich damit von jeder Verantwortung frei. Hintergrundinformationen und Augenzeugenberichte zeichnen allerdings ein anderes Bild: Ferhat Mayouf war psychisch instabil und sprach von Depressionen. Er bekam durch den Knast jedoch keine Unterstützung, im Gegenteil wurde er 23 Stunden täglich eingeschlossen und isoliert. Rippenbrüche weisen auf mögliche Misshandlungen durch Wärter*innen hin. Als die Zelle brannte, standen JVA-Mitarbeiter*innen vor der Tür und unternahmen nichts, auch auf Hilferufe von anderen Gefangenen reagierten sie nicht. Das macht deutlich: Ferhat Mayoufs Tod war kein tragischer Unfall, kein freier Entschluss zum Suizid. Die JVA Moabit und die deutsche Justiz sind verantwortlich für seinen Tod!

Für die Verantwortlichen folgten keine Konsequenzen, bis heute. Das ist kein Zufall – und vor allem kein Einzelfall.

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