„Politische Entscheidung, wer verfolgt wird“

Interview in der jungen Welt vom 28.12.2018

Ermittlungen gegen jW-Autor Peter Schaber wegen Paragraph 129 b. Kurdische Bewegung im Fokus der Behörden. Ein Gespräch mit Lukas Theune

Anfang Dezember erhielt jW-Autor Peter Schaber ein Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes: Ihm wird nach Paragraph 129 b StGB die »Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland« vorgeworfen. Konkret geht es um seinen Aufenthalt in Syrien im vergangenen Jahr, bei dem sich Schaber den kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG angeschlossen haben soll. Was wissen Sie darüber?

Die Akte von Peter Schaber, die ich mittlerweile einsehen konnte, enthält einen Vermerk des Verfassungsschutzes sowie mehrere Zeitungsartikel. Es gibt auch einen Bericht eines Staatsschutzbeamten über eine Informationsveranstaltung in Berlin-Kreuzberg.

Nach besonders detailreichen Ausführungen klingt das nicht.

Nein, die Akte ist mit ungefähr 60 Seiten sehr dünn. Man muss zudem sagen, dass das Bundesjustizministerium keine Verfolgungsermächtigung erteilt hat. Das bedeutet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sowieso keine Anklage geben dürfte. Allerdings hat die Generalbundesanwaltschaft scheinbar damit angefangen, bei jedem Hinweis, dass sich jemand in Rojava aufgehalten und mit Waffen zu tun hatte, immer gleich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das gab es so vorher nicht. Es kann aber gut sein, dass das Verfahren sang- und klanglos wieder eingestellt wird.

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