bookmark_borderDemoaufruf zum Todestag von Ferhat Mayouf, 23.07.21 Moabit

Wir teilen hier einen Demoaufruf von Criminals for Freedom. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

Zum Todestag von Ferhat Mayouf: Laut, wütend und offensiv gegen Knäste!

Für die Freiheit, für das Leben!

Am 23.07.20 wurde Ferhat Mayouf durch den Knast Moabit ermordet. Seine Zelle brannte, er schrie mehrere Minuten um Hilfe, doch die Schließer*innen öffneten die Zellentür nicht. Ferhat kam aus Algerien, war 36 Jahre alt und Person of Color. Die Justiz spricht von Suizid – aber wir wissen, das war Mord!

People of Color, Migrant*innen, migrantisierte und Schwarze Menschen werden täglich durch die Justiz und den Staat rassistisch schikaniert, unterdrückt, misshandelt, gefoltert oder ermordet. Sei es durch die Grenzpolitik, durch Bullen oder staatliche Institutionen wie Knäste. Auch Ferhat Mayouf war dieser Gewalt ausgeliefert. Festgenommen wurde er in Neukölln am 29.06.20 mithilfe eines Diebstahlvorwurfes. Er wurde in U-Haft verschleppt, weil er keine deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Weil er Person of Color war, wurde er bei seiner Festnahme von den Bullen so sehr verprügelt, dass seine Rippen brachen.

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bookmark_borderStatement der DIC zum Todestag von Mohamed Idrissi (Bremen)

Wir teilen hier das Death in Custody Statement zur Ermordung von Mohamed Idrissi. Der Name und Fall mag auch einigen noch was sagen, da Angehörige und andere Aktivist*innen aktiv für die Aufarbeitung und vor allem Konsequenzen kämpfen, unter dem Namen Justice for Mohamed.

Das original findet ihr hier

Statement der Death in Custody Kampagne zu Aufklärung und Konsequenzen ein Jahr nach der Ermordung von Mohamed Idrissi in Bremen

– Solidarität mit den Angehörigen von Mohamed Idrissi!

Mohamed Idrissi wurde genau vor einem Jahr, am 18. Juni 2020, bei einem Polizeieinsatz in Bremen ermordet. Vor wenigen Tagen wäre er 55 Jahre alt geworden. Als Death in Custody Kampagne solidarisieren wir uns mit seinen Angehörigen, Freund:innen und Nachbar:innen. Die Todesumstände und deren (nicht) Aufarbeitung sind eine zusätzliche Last für die Hinterbliebenen. Dass die Ermordung bis jetzt ohne Konsequenzen bleibt, ist nicht nur ein Versagen der Polizei, der Justiz und der Politik, sondern insbesondere auch eine weitere reale Bedrohung. Denn die vier verantwortlichen Beamt:innen streifen weiterhin seelenruhig durch die Straßen, gewappnet mit oberster Rückendeckung und Schusswaffen. Selbst wenn die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden, scheinen die Beamt:innen keine Konsequenzen befürchten zu müssen.

Auf die persönliche Verantwortung der Täter:innen in Uniform wollen wir später nochmal eingehen. Allerdings dürfen die Aufarbeitung und sich daraus ergebende Konsequenzen sich nicht auf individuelle Verhaltensweisen beschränken.

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bookmark_borderProzess, RAZ, RL, Radikal

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag

Übernommen von hier

Der Auftakt im RAZ-RL-radikal-Prozess gegen unseren Gefährten begann unter strengen Sicherheitsmaßnahmen am 08.06.2021 um 13 Uhr vor dem Landgericht in Berlin Moabit mit dem 1. von bisher insgesamt 21 angesetzten Gerichtsterminen. Vor dem Eingang zum Gerichtsgebäude in der Wilsnacker Str. fand ab 12 Uhr eine Kundgebung in Solidarität mit dem Angeklagten statt, an der sich ca. 40 Menschen beteiligten.

Die Zuhörerinnen und Zuhörer wurden beim Betreten des Gerichtsgebäudes von den Justizbullen durchsucht, nichts durfte mit rein, auch Bleistift und Papier mussten abgegeben werden mit dem Hinweis, im Saal würden Stifte und Papier zur Verfügung gestellt werden. Als der dritte Mensch sich der Durchsuchung unterzog, kam ein Anruf an die Bullen, worauf es hieß, es gäbe nicht genug Stifte und Papier und die mitgebrachten Schreibutensilien wurden wieder ausgehändigt. Um ca.13:15 Uhr wurden die Zuhörerinnen und Zuhörer vom Wartebereich, in dem es im Übrigen keine funktionierenden Toiletten gab, in den Sitzungssaal gelassen.

Der vorsitzende Richter begann mit der Aufnahme der Personalien des Angeklagten und bat den Staatsanwalt um Verlesung der Anklageschrift, dies wurde jedoch von den beiden Rechtsanwälten des Angeklagten durch die Vorlegung eines Antrags bezüglich der angeordneten sitzungspolizeilichen Maßnahmen verhindert. Dabei wurde zunächst geklärt, dass die Erhöhung der Anzahl der zuhörenden Menschen, die zum Prozess zugelassen wurden, von 10 auf 15 auf eine Saaländerung zurückzuführen sei. Dann führten die Rechtsanwälte in ihrem Antrag aus, dass die gerichtliche Anordnung vom 05.05.21 rechtswidrig sei, da es keine Gründe für die Maßnahmen gäbe und sie von dem Angeklagten als ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber ihm und der Anwaltschaft verstanden werden und der Öffentlichkeit und der Presse eine Gefährlichkeit unseres Gefährten suggeriere, für die es keine Grundlage gäbe. Des Weiteren wurde im Antrag auf die Beschränkung der Zuhörendenzahl eingegangen und auf die Praxis des Kopierens der Lichtbildausweise der Zuhörenden beim Betreten des Gebäudes, was angeblich der schnellen Identifizierung von Störern dienen solle. Es sei zweifelhaft, dass diese Kopien nach Schluss der Sitzung tatsächlich vernichtet werden, eine Identifizierung von Störern sei auch auf anderem Wege möglich und auch sei es völlig unklar wie und wer diese Kopien anfertigt und wie diese dann in den Sitzungssaal gelangen. Der Anwaltschaft seien durchaus Fälle bekannt, in denen solche angefertigten Kopien von Besucherinnen und Besuchern bei Prozessen in die Hände des Staatsschutzes gelangten. Ergänzend wurde sich ebenfalls erkundigt, nach welchen Kriterien denn die Auswahl der Pressevertreter erfolgt sei, deren Anzahl durch die Anordnung auf fünf begrenzt wurde und von denen sich wohl einige nun in dem für die Zuhörenden vorgesehenen Bereich des Sitzungsaales befinden.

bookmark_borderErklärung zum Mieze-Prozess: Rote Hilfe e.V. leistet keine Unterstützung

 In Stuttgart läuft derzeit der „MIEZE“-Prozess, in dem zwei Personen beschuldigt werden, Drohbriefe an Politiker*innen verschickt und militante Aktionen durchgeführt zu haben, die sie mit linken Argumenten begründet hatten.

 Am dritten Prozesstag ließen beide Angeklagten über ihre Anwält*innen ein Geständnis zu sämtlichen Anklagepunkten verlesen, distanzierten sich von den Aktionen und äußerten ihr Bedauern. Diese Form der Prozessführung, die alleine darauf abzielt ein möglichst niedriges Strafmaß zu erwirken und die politische Dimension des Verfahrens völlig ausblendet, lehnt die Rote Hilfe e.V. grundsätzlich ab.

 Ergänzend haben wir erfahren, dass einer der Angeklagten, Martin Eickhoff, ab 2003 mindestens zehn Jahre lang für verschiedene Nazi-Organisationen tätig war: Erst unter seinem Geburtsnamen Marius Frosch, nach seiner Heirat unter dem Namen Marius Augustin. Nach erneuten Namenswechseln versuchte er in verschiedenen Städten, Anschluss an linke Strukturen zu finden und verschwieg dabei seine Nazi-Vergangenheit. Das ist ein weiterer Bruch mit sämtlichen Minimalstandards, die die Grundlage für unsere Solidarität bilden.

 Die Rote Hilfe e. V. leistet deshalb keine Form von Unterstützung für die beiden Angeklagten.

bookmark_border27. Mai: Gedenkdemo anlässlich Frieda Seidlitz’ 85. Todestag

Lang leben die Frauen im antifaschistischen Widerstand!
»Wir waren – wir sind – wir werden sein«

Gedenkdemonstration anlässlich Frieda Seidlitz’ 85. Todestag
27.05.2021 | 16.30 Uhr | Antonplatz (Weißensee)
Anreise: M4/M13

»Sollte ich einmal verhaftet werden, über meine Leiche können sie gehen, über meine Lippen kommt nichts! « – Frieda Seidlitz, im Untergrund

Wer war Frieda Seidlitz?

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bookmark_borderErklärung des Netzwerks „Freiheit für alle politischen Gefangenen“

Wir dokumentieren hier ein Erklärung des Netzwerks „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ ursprünglich veröffentlicht hier

Das Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen stellt die Solidaritätsarbeit zu den Gefangenen Martin Eickhoff + Nicole Grahlow ein

Wir haben in unserer Zeitschrift „Gefangenen Info“ viele Texte von Eickhoff und Grahlow veröffentlicht. Nach ihren Festnahmen im Oktober 2020 haben wir Kontakt per Post zu ihnen aufgenommen und Öffentlichkeit zu ihrem Prozess hergestellt.


Beide haben am Dienstag, den 11.5.21. den 3. Prozesstag persönliche politischen Einlassungen gemacht, die von ihren Rechtsanwälten verlesen wurde.
Grahlow und Eickhoff haben alle Anklagepunkte vor dem Gericht eingeräumt:
Das waren die sogenannten Drohbriefe an Vertreter:innen herrschenden Klasse sowie die Angriffe gegen die Bundesarbeitsagentur der Arbeit in Nürnberg und den Fleischfabrikanten Tönnies in Nordrhein-Westfalen.
Sie bedauern all diese Aktionen und lehnen damit jetzt „Gewalt gegen Sachen sowie Personen ab“.
Auch den Bezug zu RAF hätten sie nur aus Gründen der „Provokation“ in ihren damaligen Aktionserklärungen bekundet.

Ihr Verhalten widerspricht aber vollkommen unseren Grundsätzen, die wir in
„Unsere Eckpunkte gegen Repression und für Solidarität“ veröffentlicht haben:
Wie z.B.:
– Linke Politik verteidigen
– Aussageverweigerung
– Keine Zusammenarbeit mit Staat und Repressionsbehörden
– Drinnen und draußen – ein Kampf!
Siehe auch :http://political-prisoners.net/netzwerk.html
Daraus folgt für uns : Wir stellen unsere Solidaritätsarbeit zu Eickhoff und Grahlow ein.

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

bookmark_borderSitzen bleiben gegen Fundis

Urteil wegen Blockade von »Marsch für das Leben«: Aktivistinnen wollen Kriminalisierung nicht hinnehmen

Von Gitta Düperthal / junge Welt vom 14.05.2021

Eine friedliche Sitzblockade für die Selbstbestimmung von Frauen in bezug auf Schwangerschaft und gegen den »Marsch für das Leben« könne keine Nötigung sein. Das konstatierte die Sprecherin des queerfeministischen Bündnisses »What the Fuck« (WTF), Lili Kramer, am Mittwoch gegenüber junge Welt. »Unser Anliegen ist, festzustellen, dass der Gewaltbegriff dafür nicht haltbar ist.«

Das Landgericht Berlin sah das in seinem Urteil am Donnerstag vorige Woche anders. Der Berufung – das Verfahren hatte eine der rund 100 Feministinnen angestrengt, die im September 2019 an einer Blockade gegen die Demonstration der Rechten beteiligt gewesen war – gab es nicht statt. Vielmehr wurde die Verurteilung vor dem Amtsgericht zu 15 Tagessätzen à 45 Euro bestätigt. Das Gericht habe eine niedrige Strafe angesetzt, sich aber zum Freispruch nicht überwinden können, kritisierte Kramer. Offenbar gerate die Justiz zunehmend unter politischen Druck und verurteile linke Demonstrantinnen in der Weise. Ultrarechts und sexistisch argumentierende, sich als »Lebensschützer« Bezeichnende und Antifeministen würden dagegen geschützt.

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bookmark_borderBericht der Kritischen Demobeobachtung zum 1. Mai

Im Folgenden berichten wir über unsere Beobachtungen während der Demonstration und zur Auflösung der Versammlung. An den Beobachtungen waren Menschen der Kritischen Demobeobachtung Berlin und der Kritischen Jurist*innen FU beteiligt. Der Bericht wurde von uns gemeinsam geschrieben.

Dem Bericht stellen wir einen kurzen Kommentar zur Versammlungsfreiheit an diesem Tag mit Fokus auf die Allgemeinverfügung der Polizei für den Bereich des ehemaligen MyFests in Kreuzberg rund um die Oranienstraße voran und schließen den Bericht mit einem Statement unsererseits, in dem wir auf die polizeilichen Maßnahmen und die mediale Nachbereitung der Ereignisse des Tages aus der Perspektive des Grundrechts für Versammlungsfreiheit eingehen.

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bookmark_borderSpendet für die Verhafteten vom 1. Mai!

„Mit Knüppel und Pfefferspray im Einsatz für Ihre Gesundheit“ – diese absurde Botschaft versucht die Polizeiführung mit Hilfe williger Journalist*innen der Öffentlichkeit zu verkaufen, wenn sie über die gewaltsame Auflösung der Berliner Revolutionären 1. Mai Demo sprechen. Denn während 2017 auf dem G20-Gipfel die „Welcome to Hell“- Demo wegen Verstößen gegen das Vermummunsgverbot begründet wurde, müssen heute – in Zeiten der Vermummungspflicht – angeblich zu geringe Abstände und der Schutz vor Infektionen als Grund für den Angriff auf linksradikale Demos herhalten.

Der eigentliche Grund, aus dem die Demonstrationen der revolutionären Linken nicht hat laufen können, war und ist die Angst der Herrschenden vor dem Erwachen des Heeres der Sklav*innen, das ihre Ordnung zum Einsturz bringen würde. Diese Angst machte in Berlin ein „unmittelbares Eingreifen erforderlich“ „mit einschneidenden Maßnahmen“, „auch wenn das Stress geben wird“ (Polizeieinsatzleiter Katte in der Presse). Stress gab es in der Tat, zahlreiche Demonstrant*innen verteidigten sich gegen die Anriffe des behelmten, gepanzerten, bewaffneten und uniformierten Schlägertrupps. Trotz dieses Widerstands wurden laut Presseberichten im Laufe des 1. Mai 354 Personen von der Polizei festgenommen. Für 39 Festgenommene wurden Haftbefehle beantragt, drei sitzen derzeit noch in U-Haft. Lassen wir die Betroffenen der Repression nicht alleine! Die folgenden Verfahren, auch für die vielen, die nicht im Knast sind, werden eine Menge Geld kosten. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin hat ein Solikonto zur Unterstützung der Betroffenen eingerichtet und bittet um Spenden:

Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: 1. Mai