Häufige Fragen an uns

Wann sollte ich zur Roten Hilfe gehen?


Wann immer Du eine Frage im Zusammenhang mit politischer Repression hast, sind wir ein kompetenter Ansprechpartner für Dich.
Sobald du Kenntnis von der Einleitung eines Verfahrens hast, solltest du zu uns kommen; d.h. nach einer Festnahme oder nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift.
Aber auch wenn du sonstige Fragen zu deinem konkreten Vorfall hast unterstützen wir dich im Gespräch.
Vor allem bei Strafverfahren / Strafbefehlen solltest du dich sofort an uns wenden!
Wir empfehlen dir kompetente Anwält*innen und besprechen mit dir die nächsten Schritte.
Im weiteren Verlauf unterstützen wir dich gern bei auftretenden Fragen, geben Hinweise zur Prozessführung und zu Notwendigkeiten für eine anschließende reibungslose finanzielle Unterstützung durch uns.
Es ist wichtig, dass du zu uns kommst um dein Verfahren mit uns abzusprechen. Wichtig ist dies besonders dann, wenn du dein Verfahren durch mehrere Instanzen führen möchtest. Die zweite Instanz zeichnet sich dadurch aus, dass sie i.d.R. deutlich teurer ist, was für uns bedeutet, dass wir von der Sinnhaftigkeit überzeugt sein wollen.
Im Regelfall kann erst nach Abschluss deines Verfahrens, d.h. wenn du ein Urteil oder einen Strafbefehl erhalten hast, finanzielle Unterstützung durch die Rote Hilfe konkret beantragt werden denn dann erst ist deutlich, welche Kosten tatsächlich anfallen.

Was macht die Rote Hilfe?


Die Rote Hilfe ist eine strömungsübergreifende linke Schutz- und
Solidaritätsorganisation.
Wir unterstützen Menschen, die von politischer Repression betroffen sind, indem wir sie beraten, ihnen helfen mit der Situation umzugehen und vor allem einen Teil der Kosten [Strafe, Anwält*innenkosten, Gerichtskosten] übernehmen (i.d.R. 50%).
Außerdem betrachten wir uns als Organisation, die auch präventiv
unterstützt, indem sie Infoveranstaltungen organisiert und Rechtshilfe-Tipps
gibt.

Was mache ich, wenn ich einen Strafbefehl erhalte?


Wir empfehlen grundsätzlich erst mal Einspruch einzulegen. Dadurch gewinnst du Zeit dir gemeinsam mit deine*r Anwält*in eine Taktik zu überlegen und mit der Situation vernünftig umzugehen.
Es besteht immer die Möglichkeit den Einspruch wieder zurück zu ziehen. Prinzipiell musst du dich aber an eine Frist von 14 Tagen halten damit der Einspruch rechtskräftig ist. Gleiches gilt wenn du die Frist verpasst. Der Strafbefehl gilt dann als rechtskräftig.
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, benötigt aber keine Begründung! Ein einfacher Satz reicht für den Einspruch aus:
Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom … [Datum eintragen]
mit der Nummer … [Strafbefehlsnummer bzw. Bezeichnung eintragen] ein.
Das ganze Unterschreiben und per Einschreiben an die zuständige Stelle, die den Strafbefehl ausgestellt hat, schicken. [!!! Nur mit einer Empfangsbestätigung seid Ihr auf der sicheren Seite!!!] Die Adresse findet ihr in eurem Strafbefehl.

Wie funktioniert „Arbeit statt Strafe“?


Wenn du den Betrag deiner Strafe (sofern es sich um eine Geldstrafe
handelt) nicht aufbringen kannst oder willst, kannst Du „Arbeit statt
Strafe“ beantragen. Dies tust du bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
bzw. dem Gericht.
Wir oder dein*e Anwält*in können dich dabei gern unterstützen.
Anstelle die gerichtlich geforderten Tagessätze direkt zu bezahlen, gehst
du entsprechend viele Tage in einer sozialen Einrichtung arbeiten.
Es empfiehlt sich bereits bei Antragstellung zu wissen wo du arbeiten möchtest
und mit den locations alles abgesprochen zu haben. Sonst kann es passieren, dass du einer Einrichtung zugeteilt wirst die u.U. nicht als unterstützungswürdig gesehen werden kann.
Frag uns vorher an, wir können dir helfen.

Wann sollte ich meine*n Anwält*in bezahlen?


Kläre mit deinem*r Anwält*in immer im Vorfeld ab, dass er*sie nur den Pflichtverteidigersatz berechnen soll. Eine Anzahlung von 50-100 Euro ist bei einem*r Anwält*in üblich.
Wir empfehlen dir korrekte Anwälte*innen die fair mit dir umgehen und auf deine Wünsche und Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Dies sollte natürlich auf Gegenseitigkeit beruhen.
Sprich vorher ab wie teuer das Verfahren ungefähr werden könnte [Achtung! Dies ist nur ein Richtwert!]. Mach dir schon im Verfahren Gedanken wie und wann du später alles bezahlen kannst.
Hast du wenig Geld, vereinbare mit deinem*r Anwält*in schon im Voraus eine Ratenzahlung. Wenn erst später Probleme auftauchen, sprich sofort mit deinem*r Anwält*in und mit uns.
Linke Anwält*innen hassen es Mahnungen an linke Aktivisten*innen zu
schreiben.
Bring ihn*sie also bitte nicht in so eine zu vermeidende Situation!
Rede vorher mit ihm*ihr oder uns!

Werde ich auch unterstützt wenn ich Aussagen im Prozess mache?


Wir wollen politisch Aktive unterstützen. Aussagen, Entschuldigungen oder
Zeug*innenbenennungen, die dem politischen Anliegen oder unseren
Genoss*innen schaden können, lehnen wir deshalb ab und das solltet ihr
auch tun. Politische Erklärungen in Prozessen fallen nicht darunter.
Auch können in besonderen Situationen anderweitige Erklärungen oder
sogar Zeug*innen ungefährlich sein (zum Beispiel Bullenzeugen, um
Widersprüche in deren Darstellung offen zu legen). Genoss*innen als
Zeug*innen sind immer kritisch da du deren Identität offen legst wenn du
sie benennst. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du das vor dem Prozess mit uns besprechen.
Bei der Polizei sollten grundsätzlich keinerlei Aussagen, Einlassungen oder was auch immer gemacht werden!

Wie ist das mit der Meldung zur zweiten Instanz?


Auch wenn das Verfahren in der ersten Instanz bereits durch uns unterstützt wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass wir auch die entstandenen Kosten durch eine zweite Instanz übernehmen!
Wenn du unsere Unterstützung möchtest, solltest du dies mit uns vorher besprechen damit man gemeinsam das Für und Wieder eines solchen Verfahrens in der zweiten Instanz abwägen kann. Dabei sind die Erfolgsaussichten besonders wichtig und am besten holst du dir ein Anschreiben von deinem*r Anwält*in in dem diese/r die Erfolgsaussichten und Begründungen für die zweite Instanz kurz erläutert.
Frag dazu bei deinem*r Anwält*in nach.
Problematisch ist, dass innerhalb einer Woche die zweite Instanz
beantragt werden muss. Es ist oft nicht möglich innerhalb einer Woche
die Rote Hilfe aufzusuchen und die zweite Instanz abzusprechen. Dein*e
Anwält*in braucht nicht nur dein Einverständnis, sondern
auch noch etwas Zeit um eine Begründung zu verfassen.
Trotzdem, bzw. gerade deswegen, solltest du sofort zu uns kommen wenn du mit deinem*r Anwält*in verabredet hast in die zweite Instanz zu gehen! Nur so kannst du sichergehen, dass du auch für diese zweite Instanz (die wesentlich teurer ist als die erste Instanz) Unterstützung von uns bekommst.

Was musst du alles einreichen, um unterstützt zu werden?


Zettel, bzw. Link

Bekommen auch Nichtmitglieder Unterstützung durch die Rote Hilfe?


Die Rote Hilfe unterstützt generell jede*n politische*n Aktivist*in, der/ die aufgrund seiner/ ihrer politischen Betätigung im Sinne unserer Satzung von Repression bedroht ist.
Link zur Satzung
Es ist nicht zwingend notwendig Mitglied zu sein um unterstützt zu werden.
Da die Gelder zur Unterstützung, immerhin ca. 300.000 Euro im Jahr, sich aus Mitgliederbeiträgen und aus Spenden zusammensetzen, zählt jeder Cent der der Roten Hilfe zu Gute kommt.
Auch da wir geflüchtete Aktivist*innen gern weiterhin mit 100% unterstützen wollen, freuen wir uns über jedes neue Mitglied!
Solidarität ist eine Waffe! Denkt immer daran, erwischt haben sie wenige aber
gemeint sind wir alle.
Auf unserer Webseite findest du eine Kurzanleitung wie du schnell und
unkompliziert in die Rote Hilfe eintreten kannst. Auch bei Infotischen etc. kannst du uns gern ansprechen.

Wie kann ich mich bei Rückfragen an euch wenden?


Wenn du Fragen an uns hast, komm am besten persönlich bei uns vorbei.
Notfalls kannst du uns eine kurze Nachricht auf dem AB [Telefonnummer
steht auf unserer Webseite unter Kontakt] hinterlassen oder uns eine
Email schreiben [verschlüsselt!].
Du kannst auch gern bei Abgabe deiner Unterlagen nach der Nummer deines Antrages fragen. Unter dieser Nummer finden wir dich bei späteren Nachfragen schneller.

Wie ist das mit Alkohol und Drogen?


Alkohol und Drogen gehören auf keine politische Aktion! Wer währenddessen Alkohol oder Drogen zu sich nimmt gefährdet sich selber und andere und erhält bei uns keine Unterstützung!
Etwas anderes ist es wenn die politische Aktion als solche nicht
geplant war und du zufällig in eine Situation gerätst. Wenn du z.B. auf
dem Rückweg von einer Party, auf der du auch getrunken hast, in der U-Bahn einen rassistischen Übergriff erlebst und eingreifst würden wir dich trotzdem unterstützen.
Auch wenn Alkohol oder Drogen konsumiert worden sind, sollte politisches Handeln noch möglich sein wenn die Situation es erfordert.
Fragt im Zweifelsfall bei uns nach. Wir diskutieren über jeden Unterstützungsantrag ausführlich und berücksichtigen jeden Einzelfall!

Kann ich die Rote Hilfe zu einer Veranstaltung einladen?


Selbstverständlich kannst du uns zu einer Infoveranstaltung oder einem anderen Termin einladen. Wir haben eine Reihe von vorbereiteten Vorträgen, die wir gerne im entsprechenden Rahmen vortragen.
Frag uns einfach an.
Bitte denke daran, dass wir etwas Zeit zur Vorbereitung etc. benötigen!
Wir machen auch Büchertische (Merchandise) und für einen
Rote-Hilfe-Tisch auf einem Konzert, einem Kongress oder Festival kannst du uns auch gerne anfragen.

Macht ihr auch Demobeobachtung oder Prozessbeobachtung?


Für Demo- oder Prozessbeobachtung kannst du uns gerne so früh wie möglich anfragen damit wir entsprechende Vorbereitungen treffen können.

Ich möchte bei der Roten Hilfe mitmachen, wie geht das?


Wer Mitglied in der Roten Hilfe ist, kann auch in der Aktiven-Gruppe
mitwirken. Wir freuen uns immer über neue Gesichter.
Wir sind ganz verschiedene Menschen aus ganz verschiedenen Strömungen.
Du kannst uns per Mail anschreiben, wir treffen uns mit dir und wenn alles so weit passt und du regelmäßig Zeit hast, sollte einer Mitarbeit nichts mehr im Wege
stehen.