bookmark_borderProzessbericht vom 2. Prozesstag – Dritter Heini

“I got a feeling” – Von Gefühlen und Schwalben

Letzter Prozesstag der Drei Heinis in erster Instanz

  1. Akt, 2. Teil

Am Donnerstag dem 22.10. hatte der dritte Heini seinen zweiten Prozesstag. Es wurde über eine versuchte Körperverletzung und Tätlichen Angriff verhandelt, der laut Bullenaussage im Gewand eines Beinstellers daher gekommen sein soll. Das Ganze soll sich ein paar Wochen nach dem G20 in Hamburg am Heinrichplatz in Kreuzberg zu getragen haben, wo eine Videokundgebung statt fand, die die Polizeigewalt während den Gipfelprotesten thematisierte.

Hier der Bericht zum ersten Prozess plus Link zur Prozesserklärung des Heinis.

Am ersten Prozesstag konnten nicht beide Bullenzeugen befragt werden. Die Aussagen des Einen ließen also noch auf sich warten. Und es hat sich gelohnt! Es wurde wieder spannend.Der 2te Zeuge tischte eine ganz andere Story auf, als sein Kollege am ersten Prozesstag. Der Bulle hatte sich zwar diesmal an die Akten gesetzt und sie fleißig gelesen, im Gegensatz zum Prozess gegen den ersten Heini. Bei dem er meinte, er wisse gar nicht warum er als Zeuge geladen sei.

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bookmark_borderDie Drei Heinis gehen vorerst in die letzte Runde vor Gericht

Pressemitteilung der Drei Heinis

Am 24.09. findet um 9:00 Uhr am Amtsgericht Berlin der dritte Prozess um die Verhaftungen am Heinrichplatz 2017 statt. Dem Aktivisten wird
Körperverletzung und tätlicher Angriff vorgeworfen. Die anderen zwei Aktivist*innen standen kürzlich wegen diesen und weiteren Vorwürfen ((gemeinschaftlicher) Widerstand und Gefangenenbefreiung) vor Gericht. Die Verhaftungen ereigneten sich nach dem Ende einer ruhigen Kundgebung, die sich gegen die Polizeigewalt während der Gipfel Protesten in Hamburg richtete. Vor Prozessbeginn wird es um 8:00 eine Kundgebung in der Turmstraße 91 geben. Es wird zu einer solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen.

Die Kundgebung am Heinrichplatz in Kreuzberg richtete sich gegen Polizeigewalt, gleichzeitig hat dort weitere Gewalt durch die Berliner
Polizei stattgefunden. Durch das gewaltvolle Vorgehen der Polizei müssen sich nun drei Aktivist*innen mit Gerichtsverfahren herumschlagen. Die Prozesse sind weitere Beispiele für die Folgen der Verschärfungen der §§ 113 und 114, Widerstand und Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Diese noch kurz vor dem G20 Gipfel umgesetzte Verschärfung und die Verschärfungen der Landespolizeigesetze reihen sich ein in ausufernde polizeiliche Befugnisse und entgrenzte Kontrolle staatlicher Gewalt.

Aktivistin Mika dazu: „Dieser Prozess ist beispielhaft für viele andere Verfahren, die momentan gegen linke Aktivistinnen laufen. Viele sehen sich konfrontiert mit den Verschärfungen der Paragraphen §§ 113 und 114. Viele Richterinnen hinterfragen die Aussagen der Polizeizeuginnen nicht und wie auch die Auslegung dieser Paragraphen. Das führt immer wieder zu sehr hohen Verurteilungen, wie zum Beispiel in den ersten beiden Verfahren in diesem Fall. Wir lassen uns aber davon nicht einschüchtern!“