bookmark_borderSanitätsausrüstung verstößt nicht gegen Versammlungsgesetz

Freispruch für Berliner Demosani vom Vorwurf der Vermummung und „Schutzbewaffnung“ rechtskräftig

Wir hatten im Dezember 2017 über die Verurteilung eines Demosanitäters berichtet, der im Einsatz auf einer Demonstration Atemmaske und Schutzhelm getragen hatte. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin wurde der Sanitäter bereits am 14.09.2018 freigesprochen; das Urteil ist nach Rücknahme der Revision der Staatsanwalt inzwischen rechtskräftig.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass eine die Erkennbarkeit erschwerende Aufmachung allein nicht strafbar sei. Der Täter müsse auch beabsichtigen, die Feststellung seiner Identität zu verhindern. Der angeklagte Sanitäter hatte im Einsatz auffällige orange Kleidung getragen und im Prozess erklärt, er habe die Atemschutzmaske aus hygienischen Gründen angelegt. Ähnliches gelte für den Schutzhelm, der nicht zur Abwehr von Polizeigewalt gedient habe.

Das Gericht hob das erstinstanzliche Urteil auch hinsichtlich der weiteren Anklagepunkte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung auf. Das Landgericht erkannte den Widerspruch zwischen der belastenden Aussage eines Polizisten und dem Einsatzvideo und sprach den Angeklagten frei.

Das erstinstanzliche Urteil aus dem Dezember 2017 hatte bundesweit bei Sanigruppen, aber auch Polizeibehörden für Aufsehen gesorgt. Das Landgericht stärkt nun die Position von Sanitätern, Journalisten und Demobeobachtern, die sich in angespannten Versammlungssituationen durch geeignete Ausrüstung schützen, während sie ihren Aufgaben nachgehen.

bookmark_borderBerliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive Bewaffnung

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe vom 17.12.2017

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte am 14.12.2017 einen Demosanitäter wegen angeblicher passiver Bewaffnung und anderen Delikten zu 50 Tagessätzen Geldstrafe.

Der Aktivist wurde während einer Demonstration am 5. November 2016 in Berlin festgenommen. Angeblich stand er einem Polizeibeamten im Weg, weshalb eine Festnahme missglückte. Deshalb wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung, aber auch Vermummung und passive Bewaffnung vorgeworfen. Besonders im Hinblick auf letztere Vorwürfe hat das nun gefällte Urteil eine besondere Bedeutung: Sie leiteten sich unmittelbar aus der Kleidung ab, die der Betroffene und andere Aktivist*innen als Sanitäter*innen auf Demonstrationen tragen. Continue reading „Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive Bewaffnung“