Gegen Flaggenverbote zum Jahrestag der Befreiung vom Faschismus

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe

Wie bereits im letzten Jahr hat die Berliner Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, in der am 8. und 9. Mai, dem Zeitpunkt der Feierlichkeiten zur Befreiung vom deutschen Faschismus, u.a. das Zeigen der Flagge der ehemaligen Sowjetunion untersagt wurde.

Die Verfügung ist so unbestimmt gehalten, dass es der Polizeiwillkür vor Ort, zum Beispiel bei den jährlichen Feierlichkeiten am Sowjetischen Ehrenmal, Tür und Tor öffnet, um gegen antifaschistische Demonstrant*innen vorzugehen.

Gegen die Verfügung hat die DKP Berlin Widerspruch eingelegt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt, welches erst im Laufe des gestrigen Tages negativ entschieden wurde. Die Kundgebung wurde durch das polizeiliche Auftreten behindert und der DKP mit der Beschlagnahmung ihrer Fahnen gedroht.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„„Das Verbot der Fahne der ehemaligen Sowjetunion ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht von Millionen Menschen, die im Kampf gegen das Nazi-Regime ihr Leben verloren haben, unabhängig davon ob sie nun aus Russland oder anderen Ländern der Sowjetunion kamen. Das Verbot ist zudem ein Schlag gegen die politischen Grundrechte und die Meinungsfreiheit. . Mit dieser Verfügung wird die öffentliche Erinnerung an die Verdienste der Sowjetunion bei der Befreiung kriminalisiert. Wir fordern ein Ende der Angriffe auf die Gedenkfeiern zum 8. und 9. Mai, die in anderen Ländern gesetzliche Feiertage sind. Unsere Solidarität gilt allen Antifaschist*innen, die durch die polizeilichen Maßnahmen Repression erfahren haben.“