Für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags!

Die Rote Hilfe Berlin teilt hier eine Solidaritätserklärung von Kulturschaffenden anlässlich des heutigen Prozesstermins zur Verhandlung der Klage der Betroffenen gegen ihr Verbot!


Am 26.01.2022 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt.

Beide in Neuss ansässigen Medienhäuser wurden 2019 vom Bundesinnenminister nach dem Vereinsgesetz verboten, da sie Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) seien und „der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ diene.

„Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag“ seien die Aktionsmöglichkeiten der PKK „in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt“ worden, hieß es in der Begründung des Innenministeriums. So wie viele andere Medienhäuser in Deutschland, haben jedoch auch diese beiden nachgewiesenermaßen defizitär gewirtschaftet.
Einem Buchverlag und einem Musikvertrieb terroristisches Handeln anzudichten, bedeutet einen harschen Eingriff in die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit.
Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren wurde auf Veranlassung des Bundesinnenministeriums buchstäblich tonnenweise Kulturgut beschlagnahmt: die Bücher des Mezopotamien Verlags (Romane, Bücher zu kurdischer Geschichte und Kultur, zur Idee des demokratischen Konföderalismus, Lehrbücher, Kinderbücher), außerdem Bücher aus anderen Verlagen, die er vertrieb, darunter viele Werke der Weltliteratur. Darüber hinaus wurden Tontechnik, Musikinstrumente, Tonträger und vor allem das weltweit größte Archiv kurdischer Musik eingezogen, das nunmehr für Interessierte unzugänglich ist – weggesperrt in den Kellern des Verfassungsschutzes.

Dies bedeutet einen ungeheuren kulturellen Verlust zum einen für die Allgemeinheit, insbesondere jedoch für die kurdischen Menschen, die ohnehin seit vielen Jahrzehnten gegen die Unterdrückung und Leugnung ihrer Kultur kämpfen müssen. Und auf politischer Ebene werden hier nicht nur Grundrechte gravierend beschnitten, sondern obendrein die Assimilierungspolitik des türkischen Staates und seine Repression gegen nicht-türkische Kultur massiv unterstützt.

Wir als Kultur- und Medienschaffende fordern die Aufhebung des Verbots der beiden Medienbetriebe und die Rückgabe des beschlagnahmten Materials, damit die Medienhäuser ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Wir fordern die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit auch für die kurdischen Menschen in Deutschland ein.

Und wir fordern ein Ende der Repression von Bundesregierung und türkischem Staat gegen kurdische Menschen und ihre Kultur.


Januar 2022