Urteilsverkündung im Verfahren gegen Yildiz Aktaş am Donnerstag

Kundgebung vor dem Kammergericht ab 08:30 Uhr

Am 27. Februar endet der Prozess gegen die kurdische Feministin, die wegen ihres politischen Engagements und ihres Kampfes für die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen kämpfte, in Deutschland terroristischer Betätigung bezichtigt und vor Gericht gestellt wurde.

Bereits als 12Jährige war sie im berüchtigten „Hölle Nr. 5“ genannten Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert, was sie nur durch die große Solidarität und Unterstützung der mitgefangenen Frauen überlebt hat, insbesondere durch Sakine Cansız. Sie, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez wurden im Januar 2013 in Paris im Auftrag des türkischen Geheimdienstes MIT erschossen.

Nach ihrer Haftentlassung engagierte sich die Kurdin in verschiedenen immer wieder verbotenen legalen kurdischen Parteien, weshalb sie häufig festgenommen wurde. Wegen erneut drohender Inhaftierung in der Türkei, flüchtete Yildiz Aktaş im Jahre 2012 nach Deutschland. Hier setzte sie ihre politischen Aktivitäten innerhalb der kurdischen Frauenbewegung und an der Basis in kurdischen Vereinen fort.

Dadurch geriet sie in den Fokus der deutschen Strafverfolgungsbehörden und wurde im April 2018 festgenommen, Vor dem Hintergrund der Folgen erlittener Folter in der Türkei, konnte die Verteidigung die Entlassung ihrer Mandantin aus der Untersuchungshaft in Berlin im Juni 2018 erwirken.

Der Prozess gegen Yildiz Aktaş (52) begann am 25. Oktober 2019.

Das Solidaritätsbündnis „Freiheit für Yildiz“ ruft vor Verhandlungsbeginn für

Donnerstag, 27. Februar, ab 8:30 Uhr, zu einer großen Kundgebung vor dem Kammergericht Berlin-Schöneberg, Elßholzstr. 30 – 33

auf.

via Azadi