bookmark_borderLandgericht Berlin: Weder „Apo“ noch YPG-Fahne sind strafbar

Das Landgericht Berlin hat eine Angeklagte freigesprochen, die auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen und dabei eine YPG-Fahne getragen haben soll. Auch in München ist ein Aktivist freigesprochen worden, der eine YPJ-Fahne getragen haben soll.

Weder der Ausruf „Bijî Serok Apo“ noch das Tragen der Flagge der YPG sind strafbar, hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin am 23. Mai 2019 entschieden. Eine Frau war angeklagt, am 18. August letzten Jahres auf einer Demonstration gegen die Angriffe des türkischen Staates auf Şengal eine YPG-Fahne getragen und lautstark „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Angeklagte außerdem, „Bijî PKK“ gerufen zu haben, was das Gericht in der Beweisaufnahme anhand von Videoaufnahmen jedoch nicht erkennen konnte.

In der Urteilsbegründung verweist das Gericht darauf, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ und das Mitführen einer YPG-Fahne nicht strafbar sind. Die Parole sei im konkreten Kontext als „bloße Sympathiekundgebung“ durch die Meinungsfreiheit geschützt, ebenso seien die YPG in Deutschland nicht verboten und das Zeigen der Fahne „ohne einen konkreten Bezug zur PKK für sich genommen nicht strafbar“.

Das Urteil ist rechtskräftig, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.

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bookmark_border„Politische Entscheidung, wer verfolgt wird“

Interview in der jungen Welt vom 28.12.2018

Ermittlungen gegen jW-Autor Peter Schaber wegen Paragraph 129 b. Kurdische Bewegung im Fokus der Behörden. Ein Gespräch mit Lukas Theune

Anfang Dezember erhielt jW-Autor Peter Schaber ein Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes: Ihm wird nach Paragraph 129 b StGB die »Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland« vorgeworfen. Konkret geht es um seinen Aufenthalt in Syrien im vergangenen Jahr, bei dem sich Schaber den kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG angeschlossen haben soll. Was wissen Sie darüber?

Die Akte von Peter Schaber, die ich mittlerweile einsehen konnte, enthält einen Vermerk des Verfassungsschutzes sowie mehrere Zeitungsartikel. Es gibt auch einen Bericht eines Staatsschutzbeamten über eine Informationsveranstaltung in Berlin-Kreuzberg.

Nach besonders detailreichen Ausführungen klingt das nicht.

Nein, die Akte ist mit ungefähr 60 Seiten sehr dünn. Man muss zudem sagen, dass das Bundesjustizministerium keine Verfolgungsermächtigung erteilt hat. Das bedeutet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sowieso keine Anklage geben dürfte. Allerdings hat die Generalbundesanwaltschaft scheinbar damit angefangen, bei jedem Hinweis, dass sich jemand in Rojava aufgehalten und mit Waffen zu tun hatte, immer gleich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das gab es so vorher nicht. Es kann aber gut sein, dass das Verfahren sang- und klanglos wieder eingestellt wird.

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bookmark_borderInternationalismus im Fadenkreuz

Bericht des Lower Class Magazine

Terrorverfahren gegen unseren Redakteur Peter Schaber: Bundesregierung intensiviert Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Unterstützer*innen

Am 8. Dezember erreichte unseren Redakteur Peter Schaber ein Brief des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Die Vorladung weist Schaber als Beschuldigten in einem Verfahren nach §129b aus – „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Tatort soll Syrien sein, Tatzeitpunkt: Februar bis Ende November 2017. Die terroristische Vereinigung, so heißt es in dem Schriftstück, sind die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel, YPG).

Es ist nicht das erste Mal, dass die deutschen Behörden dazu ansetzen, einen Terrorprozess gegen einen Internationalisten wegen YPG-Unterstützung zu führen. Dass es dennoch bislang noch nicht zu einem Prozess kam, hat gute Gründe. Zwar versuchen die Behörden alles, um die kurdische Bewegung zu sabotieren und zu kriminalisieren, wo es geht. Sie verbieten Fahnen auf Demonstrationen, zensieren und beschlagnahmen Bücher, verteilen Anzeigen wegen Social-Media-Postings und sperren regelmäßig kurdische Aktivist*innen wegen vermeintlicher Leitungstätigkeiten für die seit den 1990er-Jahren verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) weg.

Direkt gegen YPG-Unterstützer*innen führte man jedoch bislang noch keinen Terrorprozess. Denn zum einen ist dessen Ausgang vor Gericht unklar – die Bundesregierung müsste schon sehr willfähige Richter*innen finden, um ihn durchzuboxen. Bis heute finden sich die YPG weder auf der EU-, noch der deutschen Liste von „terroristischen“ Organisationen.

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bookmark_borderKampagne „Solidarität sichtbar machen“ gestartet

Offener Brief gegen die Kriminalisierung der YPG/YPJ

Nordsyrien 2014 – Die kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel / Yekîneyên Parastina Jin, YPG/YPJ) machen Schlagzeilen. Weltweit feiern Menschen ihre Erfolge im Kampf gegen den so genannten Islamischen Staat (IS). Kobanî, Minbic, Raqqa, Deir ez-Zor, alle bedeutenden Siege gegen den IS wurden von der YPG/YPJ und ihren militärischen Bündnissen erkämpft. Bis heute sind sie die Kraft, die in Syrien am entschlossensten gegen den IS kämpft.

Deutschland heute – Auch hier ist die Anteilnahme am Kampf der Volksverteidigungseinheiten groß. In Solidarität mit der YPG/YPJ werden auf Demonstrationen deren Fahnen getragen, ihre Symbole werden zu Tausenden auf Facebook geteilt. Daraufhin beginnen Spezialeinheiten der bayrischen Polizei Türen aufzubrechen, Computer und Handys werden beschlagnahmt, Anklageschriften wegen des Zeigens verbotener Symbole werden bundesweit verschickt. Sämtliche Symbole und Abbildungen werden zum Anlass für willkürliche Kriminalisierung genommen. Die bayrische Staatsanwaltschaft verfolgt die YPG/YPJ wie eine terroristische Vereinigung und versucht jede Solidarität mit ihnen zu bestrafen. Continue reading „Kampagne „Solidarität sichtbar machen“ gestartet“