Das Landgericht Berlin hat eine Angeklagte freigesprochen, die auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen und dabei eine YPG-Fahne getragen haben soll. Auch in München ist ein Aktivist freigesprochen worden, der eine YPJ-Fahne getragen haben soll.
Weder der Ausruf „Bijî Serok Apo“ noch das Tragen der Flagge der YPG sind strafbar, hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin am 23. Mai 2019 entschieden. Eine Frau war angeklagt, am 18. August letzten Jahres auf einer Demonstration gegen die Angriffe des türkischen Staates auf Şengal eine YPG-Fahne getragen und lautstark „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Angeklagte außerdem, „Bijî PKK“ gerufen zu haben, was das Gericht in der Beweisaufnahme anhand von Videoaufnahmen jedoch nicht erkennen konnte.
In der Urteilsbegründung verweist das Gericht darauf, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ und das Mitführen einer YPG-Fahne nicht strafbar sind. Die Parole sei im konkreten Kontext als „bloße Sympathiekundgebung“ durch die Meinungsfreiheit geschützt, ebenso seien die YPG in Deutschland nicht verboten und das Zeigen der Fahne „ohne einen konkreten Bezug zur PKK für sich genommen nicht strafbar“.
Das Urteil ist rechtskräftig, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.
Continue reading „Landgericht Berlin: Weder „Apo“ noch YPG-Fahne sind strafbar“