bookmark_borderNeukölln-Komplex: Antifaschistischer Selbstschutz statt sabotierte Ermittlungen

Über siebzig, teils schwere Straftaten zählt die faschistische Anschlagsserie in Berlin-Neukölln und noch immer laufen die Hauptverdächtigen frei herum. Es sei ihnen gerichtsfest nichts nachzuweisen, so die Staatsanwaltschaft. Wie auch, wenn die Ermittlungen von Behörden geführt werden, die mit Informanten der Naziszene so durchsetzt sind wie die Naziszene ihrerseits mit Informanten von Polizei und Verfassungsschutz. Die Berichte über angebliche Ermittlungspannen im Neukölln-Komplex sind inzwischen so zahlreich, dass kein ernsthafter Beobachter mehr an eine Verkettung von unglücklichen Umständen glauben kann.

Vor diesem Hintergrund fand in der vergangenen Woche ein Prozess gegen zwei Antifaschisten statt. Laut Anklage sollen sie im Februar 2017 Plakate verbreitet haben, auf denen vor den hauptverdächtigen Nazis gewarnt wurde. Wenn es gegen links geht, stimmt die Motivation. Dann zieht die Staatsanwaltschaft alle Register, bittet wenn nötig die Nazis sogar noch ausdrücklich um entsprechende Anzeigen und erhebt zuversichtlich Anklage. Doch diesmal hat die Masche nicht gezogen, die Antifaschisten wurden vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen (taz-Bericht).

Lest hier die Prozesserklärung der beiden Angeklagten zum Neukölln-Komplex:

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