bookmark_border„Überwachung von Feminismus und rechte Gewalt“- Presseerklärung zum Prozesstag von Yildiz Aktas

Presseerklärung der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ im Strafverfahren gegen die kurdische Feministin Yildiz Aktaş vom 6. Dezember

Artikel 12 der UN-Menschenrechtscharta verbietet willkürliche Eingriffe des Staates in die Freiheits- und Privatssphäre. Demnach sind nur ebensolche Eingriffe zulässig, die auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Der §129 a/b hebelt diese grundlegenden Rechte aus, indem durch den Vorwurf „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ , auch Tätigkeiten wie Demonstrationen zu organisieren, die unter die freie Meinungsäußerung fallen, kriminalisiert werden. Der heutige Prozesstag von Yildiz Aktas machte das wieder einmal deutlich. Die Entscheidung, wer auf der EU „Terrorliste“ landet, ist immer eine politische. Die Gewaltenteilung wird faktisch aufgehoben, indem das Bundesjustizministerium festlegt gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln soll.

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bookmark_borderDie Rote Hilfe fordert: Freiheit für Murat Akgül

Wir als Ortgruppe Berlin unterstüzen die folgende Pressemitteilung aus Nürnberg – Fürth – Erlangen. So lässt sich erneut feststellen wie systematisch die unserer kurdischen Genoss*innen durch den deutschen Staat erfolgt. Hierbei wollen wir auf die Kampagen „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ aufmerksam machen.

Kurdischer Aktivist in Nürnberg im Hungerstreik –
Solidaritätsorganisation steht an seiner Seite

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Nürnberg – Fürth – Erlangen ist empört über die Inhaftierung des kurdischen Aktivisten Murat Akgül und fordert seine sofortige Freilassung. Er sitzt in Nürnberg in Untersuchungshaft, und führt seit dem 28.10.2019 einen Hungerstreik durch, weil er „unerlaubt nach Deutschland“ eingereist sein soll und gegen ihn eine Einreisesperre besteht.

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bookmark_border»Die Opposition gegen Erdogan wird hier vor Gericht gestellt«

Kurdische Frauenrechtlerin muss in Berlin als mutmaßliches PKK-Mitglied vor Gericht. Ein Gespräch mit Lukas Theune (junge Welt vom 25.10.2019)

Interview: Gitta Düperthal

An diesem Freitag beginnt vor dem Kammergericht Berlin der Prozess gegen die Kurdin Yildiz Aktas nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung«. Als solche gilt die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, in der BRD. Ein Prozess wird eröffnet, wenn das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung erteilt . Was wird Aktas vorgeworfen?

Yildiz Aktas wird beschuldigt, sich von Sommer 2013 bis Winter 2014 als PKK-Mitglied strafbar gemacht zu haben. Sie soll Veranstaltungen organisiert, sich an Demonstrationen beteiligt haben und ähnliches. Zuvor hatte sie sich jahrzehntelang als feministische kurdische Politikerin in der Türkei für Frauenrechte eingesetzt. Somit wird hier gezielt eine Vertreterin der kurdischen Frauenbewegung wegen Mitgliedschaft in der PKK in den Fokus von Ermittlungen genommen.

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