Polizeigewalt nach Kundgebung gegen Polizeigewalt

Zum Prozess gegen die 3 Heinis am 15.08.2019

Im Herbst 2017 fand nach dem G20 Gipfel in Hamburg am Heinrichplatz eine Kundgebung gegen Polizeigewalt statt. Nachdem die Teilnehmerinnen durch die Polizei gewaltsam von der Straße eräumt wurden, sind drei Aktivistinnen wegen versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichem Angriff, Landfriedensbruch und Körperverletzung angeklagt. Am Donnerstag den 15.08.2019 findet um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Turmstraße 91, 10559 Berlin eine Kundgebung zum zweiten der drei Prozesse statt. Der Prozess selber beginnt um 10 Uhr im Sicherheitsraum B 129, solidarische Prozessbegleitung ist erwünscht.

Die Kundgebung am Heinrichplatz richtete sich gegen Polizeigewalt, gleichzeitig hat dort weitere Gewalt durch die Berliner Polizei stattgefunden. Durch das gewaltvolle Vorgehen der Polizei müssen sich nun drei Aktvist*innen mit Gerichtsverfahren herumschlagen. Die Prozesse sind weitere Beispiele für die Folgen der Verschärfungen der §§ 113 und 114, Widerstand und Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Diese noch kurz vor dem G20 Gipfel umgesetzte Verschärfung und die Verschärfungen der Landespolizeigesetze reihen sich ein in ausufernde polizeiliche Befugnisse und entgrenzte Kontrolle staatlicher Gewalt.

Aktivist*in Oskar dazu: „Der Prozess steht in Solidarität mit Gefangenen und Betroffenen der ausufernden staatlichen Repression. In Hamburg wurden am zweiten Jahrestag drei Personen verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, Brandstiftungen geplant zu haben. Auch sonst ruhen Staatsschutz und -anwaltschaft nicht. Im Zuge des polizeilichen Vorgehens am Rondenbarg während des G20 kündigte die Staatsanwaltschaft zuletzt an, die Verfahren von etwa 100 Beschuldigten zu bündeln. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern. Für eine Gesellschaft ohne Knäste!“