Am 03.12.2020 fand der Berufungsprozess gegen das Urteil in den Skalitzer-Prozessen vom 16.09.2020 statt (ausführlicher Prozessbericht). Die Angeklagte ist damals in Berufung gegangen, verhandelt wurden 9 Monate auf Bewährung wegen gemeinschaftlichem Widerstand und tätlichem Angriff plus 800 Euro Geldstrafe.
Die Verhandlung beginnt mit der Verlesung des Urteils und einem amüsierten Kommentar der Richterin über die im Urteil beschriebene „Schnappbewegung des Unterschenkels“, sie hätte lange über diesen Ausdruck nachgedacht und sich schlussendlich dazu entschieden, dass es sich wohl um einen Tritt gehandelt haben müsse. Dann eine erstaunliche Erklärung: die Richterin habe im Vorfeld der Verhandlung einen „Antrag zur Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes“ von den Bullen erhalten, da die „linksextremistische Szene“ Prozessbegleitung angekündigt habe, und dies gefährde weitere Diensteinsätze. Sie lehnte diesen Antrag ab, woraufhin ein neuer Antrag einging; man wolle wenigstens nicht vor dem selben Saal warten müssen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
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