Kohle unten lassen statt Protest unterlassen

Unterstützt Klima-Aktivist*innen vor Gericht

Während RWE ungestraft Kohle abbaut und das Klima zerstört, werden wir für geringfügige Regelübertritte bei legitimem Protest kriminalisiert.

Etwa 100 Menschen, die sich an Protestaktionen wie „Ende Gelände“ beteiligten, wurden von der Großkanzlei Redeker, Sellner, Dahs aufgefordert, eine Unterlassungserklärung (Beispiel) zu unterschreiben. Dabei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Versprechen an RWE, in Zukunft jeglichen Protest auf deren Betriebsgelände zu unterlassen. Die meisten Aktivist*innen weigerten sich, die Erklärung zu unterzeichnen. Die ersten werden nun von RWE verklagt, auch den anderen droht ein Zivilprozess. Die Kosten der Gerichtsverfahren belaufen sich auf 3.000 bis 10.000 Euro pro Person – oder auch mehr, wenn wir uns durch mehrere Instanzen klagen. Mindestens einen Fall möchten wir als Musterklage bis zum Bundesverfassungsgericht bringen. Dafür werden rund 32.000 Euro benötigt.

Für den Abbau von Braunkohle zerstört der Energiekonzern RWE einzigartige Wälder und historische Dörfer; die Kraftwerke des Konzerns verursachen rund zehn Prozent der deutschen CO₂-Emissionen. Nach Willen der deutschen Klimapolitik soll das bis Mitte des Jahrhunderts so weiter gehen.

Dass wir verklagt werden, widerspricht unserem Rechtsverständnis: Angesichts der naturwissenschaftlichen Faktenlage ist es Unrecht, Kohle abzubauen. Es ist richtig und wichtig, Widerstand dagegen zu leisten.

Um zu verhindern, dass der Klimawandel unkontrollierbar wird, müssen wir fossile Ressourcen im Boden lassen. Am besten sofort.

RWE will unseren Protest mundtot machen – das lassen wir nicht zu!