Internationalismus im Fadenkreuz

Bericht des Lower Class Magazine

Terrorverfahren gegen unseren Redakteur Peter Schaber: Bundesregierung intensiviert Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Unterstützer*innen

Am 8. Dezember erreichte unseren Redakteur Peter Schaber ein Brief des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Die Vorladung weist Schaber als Beschuldigten in einem Verfahren nach §129b aus – „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Tatort soll Syrien sein, Tatzeitpunkt: Februar bis Ende November 2017. Die terroristische Vereinigung, so heißt es in dem Schriftstück, sind die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel, YPG).

Es ist nicht das erste Mal, dass die deutschen Behörden dazu ansetzen, einen Terrorprozess gegen einen Internationalisten wegen YPG-Unterstützung zu führen. Dass es dennoch bislang noch nicht zu einem Prozess kam, hat gute Gründe. Zwar versuchen die Behörden alles, um die kurdische Bewegung zu sabotieren und zu kriminalisieren, wo es geht. Sie verbieten Fahnen auf Demonstrationen, zensieren und beschlagnahmen Bücher, verteilen Anzeigen wegen Social-Media-Postings und sperren regelmäßig kurdische Aktivist*innen wegen vermeintlicher Leitungstätigkeiten für die seit den 1990er-Jahren verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) weg.

Direkt gegen YPG-Unterstützer*innen führte man jedoch bislang noch keinen Terrorprozess. Denn zum einen ist dessen Ausgang vor Gericht unklar – die Bundesregierung müsste schon sehr willfähige Richter*innen finden, um ihn durchzuboxen. Bis heute finden sich die YPG weder auf der EU-, noch der deutschen Liste von „terroristischen“ Organisationen.

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