Freiheit für Yildiz – Prozessauftakt

Die Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz“ ruft zur Begleitung und Beobachtung des § 129 a/b-Verfahrens gegen Yildiz Aktaş in Berlin auf. Kundgebung am 29.10.2019, 8 Uhr

Yildiz Aktaş wird am Freitag den 25.10.2019 vor dem Kammergericht Berlin aufgrund ihres Einsatzes für Selbstbestimmung, Ökologie und Feminismus im Nahen Osten und weltweit als „Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ angeklagt.

Während die Türkei als NATO-Mitgliedsstaat auch mit deutschen Panzern einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und die demokratische Selbstverwaltung in Rojava führt, unterstützt Deutschland die Türkei mit aktiver Ausweitung der Repression gegen die kurdische Bewegung. Dieselben Gründe, für die Deutschland Yildiz Aktaş zunächst Asyl gewährte, sind nun Grundlage für das Verfahren gegen sie. Ein Geschenk der Bundesregierung an Erdogan.

Die heute 51jährige Yildiz Aktaş wurde bereits 1981 – im Alter von 12 Jahren! – im Zuge einer großen Verfolgungswelle nach dem Militärputsch in der Türkei in dem berüchtigten Foltergefängnis Nr. 5 von Diyarbakir (kurdisch: Amed) inhaftiert. Eine erneute Inhaftierung erfolgte mit 15 Jahren. Ihr weiteres Leben war geprägt vom Kampf gegen Gewalt an Frauen und dem Einsatz für deren Recht auf Bildung, ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gleichberechtigung. Sie war als Funktionärin der prokurdischen „Partei des Friedens und der Demokratie“ (DBP) aktiv, bis sie 2012 vor erneuter Repression nach Deutschland floh, wo ihr Asyl gewährt wurde.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Nahen Osten wurde bereits 2018 eine breite öffentliche Debatte über die Sinnhaftigkeit des PKK-Verbots in Deutschland geführt: Kämpfer*innen der PKK und YPG/YPJ erhielten für ihren Einsatz gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ auch hierzulande viel Anerkennung. Welche Organisation auf die Terrorliste der EU gerät und gegen wen die Bundesanwaltschaft ermittelt, wird jedoch politisch verhandelt. Wirtschaftliche und geostrategische Interessen und nicht ethische, emanzipatorische, demokratische Erwägungen oder verfassungsrechtliche Werte sind ausschlaggebend für das PKK-Verbot und die Prozesse gegen ihre vermeintlichen Mitglieder.

Damit die Bundesregierung und die Strafverfolgungsbehörden ihren Repressionskurs gegen die kurdische und gegen andere emanzipatorische Bewegungen ändern, bedarf es öffentlichen Drucks.

„Die Anklage gegen Yildiz Aktaş ist ein Skandal und stellt ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz, die Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland und eine Gefahr für den Schutz Geflüchteter dar“, so Alex Schneider, Sprecherin der Roten Hilfe Ortsgruppe Berlin. „Wir stehen an der Seite von Yildiz und rufen unsere Mitglieder und die gesamte linke Bewegung auf, sich an der Kampagne zu beteiligen. Besucht die Kundgebungen und Verhandlungen und zeigt eure Solidarität! Macht ihren Fall in euren Medien bekannt!“

Die Kampagnengruppe informiert auf dem Blog freiheit-yildiz.com und auf Twitter über den Verlauf des Verfahrens. Es sind bis Ende Februar ca. 16 Verhandlungstage angesetzt.

Am Dienstag, 29.10.2019, wird Yildiz eine Prozesserklärung abgeben. An diesem Tag findet ab 8 Uhr vor dem Kammergericht (Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin) eine Kundgebung statt.

Solidarität mit Yildiz Aktaş!!!