Stellungnahme der Roten Hilfe (Ortsgruppe Berlin) zu den Distanzierungserklärungen im Elbchaussee-Prozess
Seit nun über einem Jahr läuft der Prozess gegen fünf Angeklagte im sog. Elbchaussee-Prozess. Drei von ihnen saßen wegen Fluchtgefahr in U-Haft, von denen dann zwei im Februar 2019 aus der Haft entlassen worden.
Grund dafür waren ihre Einlassungen gegenüber dem Gericht, in welchen sie sich von dem in der Elbchaussee Geschehenen distanzierten. Darüber hinaus haben die beiden minderjährigen Angeklagten, die nicht mit in U-Haft saßen, Aussagen im gleichen Tenor gemacht. Loic, der letzte der fünf, hat keine Aussagen gemacht und ist erst am 18. Dezember 2019 von Haft verschont worden. Im Gegensatz zu den anderen Anderen muss er sich zweimal wöchentlich bei der Hamburger Polizei melden.
Wir sind solidarisch mit allen fünf Angeklagten. Das heißt aber nicht, dass wir es nicht explizit gutheißen, vor Gericht und bei den Bullen die Klappe zu halten, auch wenn es zermürbend und kräftezehrend sein kann. Es heißt auch nicht, dass wir die öffentlichen Reueerklärungen, gerade vor Gericht, nicht kritisieren. Öffentliche Distanzierungen von politischen Aktionen sind demoralisierend für die Bewegung und können nicht nur dort weitreichende Folgen haben.
Wir als Ortsgruppe Berlin haben uns seit diesen Entwicklungen im Gerichtsverfahren gewünscht, dass sich bundesweit von Seiten der Roten Hilfe zu den Reueerklärungen positioniert wird und eine solidarische Diskussion dazu begonnen wird. Nach mehrmaligen Versuchen, die Ortsgruppen, die stärker in die Prozessbetreuung involviert sind und dadurch die Situation besser einschätzen können, zu einer Positionierung zu bewegen, sowie dem Einholen weiterer Informationen zu dem konkreten Verfahrensverlauf, sehen wir es als notwendig an, nun selber ein Statement zu verfassen, um unserer Position Ausdruck zu verleihen.