§129 – Das Ende einer antifaschistischen Fahrradtour

Stellungnahme von Repressionsbetroffenen der Fahrradtour gegen den Heßmarsch 2017

Am 19. August 2017 wollten ca. 40 Personen per Fahrrad zu den Protesten gegen den Neonaziaufmarsch in Spandau fahren. Die Fahrt endete nach ein paar hundert Metern in einem Polizeikessel. Erster Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Später hieß es, ein AfD-Stand am Wegesrand sei umgekippt worden – es habe Auseinandersetzungen gegeben. Zweiter Vorwurf: Landfriedensbruch. Die Personalien wurden aufgenommen, Kleidung durchsucht, Antifa-Sticker und Kartenmaterial beschlagnahmt und Fotografien angefertigt. Danach konnte die Fahrt nach Spandau fortgesetzt werden, wo die Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch im vollem Gange waren. Das Amtsgericht Tiergarten befand im April 2019 Teile der Polizeimaßnahme als rechtswidrig.

Fast zwei Jahre später erfuhren einige der Betroffenen über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister, dass ein dritter Vorwurf wegen dieser Fahrradtour im Raum steht: Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit besonders schwerem Landfriedensbruch.

Bis heute ist keines der Verfahren eingestellt, nur wenige wissen von den Verfahren gegen sie.

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